Mülheim. Radlader-Klau, Körperverletzung, Nötigung: Der frühere Betreiber des Auehofs Mülheim wurde mehrfach schuldig gesprochen. Er wehrt sich dagegen.

Der ehemalige Betreiber des Auehofes in Mülheim-Saarn, vielfach vorbestraft, wird in diesem Jahr noch mehrmals vor Gericht stehen. Einige Verhandlungen sind schon terminiert, andere absehbar. Mario B. werden diverse Straftaten zur Last gelegt, auch Delikte, die direkt mit dem Auehof zusammenhängen, den er von Mai 2021 bis Juli 2022 führte.

Mehrere Freiheitsstrafen wurden in jüngster Zeit gegen den 26-Jährigen verhängt, mehrere Bewährungen laufen noch. B. und sein Anwalt fechten die Gerichtsurteile regelmäßig an.

Attacke am Mülheimer Auehof - Fall wandert jetzt zum Oberlandesgericht

Gegen das jüngste Urteil des Landgerichtes Duisburg, 15 Monate Haft, haben B. und sein Verteidiger Dr. Matthias Rahmlow Revision eingelegt. Die Strafkammer hatte B. am 27. März schuldig gesprochen wegen Urkundenfälschung, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Es ging um gefälschte Sachkundenachweise für drei Carne-Corso-Hunde und eine Attacke gegen eine ehemalige Einstallerin, die B. absichtlich mit dem Auto angefahren und am Knie verletzt hatte. Die Entscheidung des Landgerichtes muss nun durch das Oberlandesgericht Düsseldorf überprüft werden.

Mario B. (li.) wird von Rechtsanwalt Dr. Matthias Rahmlow verteidigt, hier bei einer Verhandlung vor dem Landgericht Duisburg.
Mario B. (li.) wird von Rechtsanwalt Dr. Matthias Rahmlow verteidigt, hier bei einer Verhandlung vor dem Landgericht Duisburg. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Ebenfalls noch nicht rechtskräftig ist ein Urteil des Mülheimer Amtsgerichtes vom 26. März 2024. Dort wurde B. zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zweieinhalb Jahren verurteilt, wegen Nötigung, Diebstahls in drei Fällen, Körperverletzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Wegen weiterer Vorwürfe - Computerbetrug und ein vierter Diebstahl - sei B. freigesprochen worden, berichtete das Amtsgericht Mülheim auf Anfrage. Inzwischen wurde gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, dies teilt die Direktorin des Mülheimer Amtsgerichtes mit. Der Fall wird also das Landgericht Duisburg beschäftigen.

Auch Freiheitsstrafe für den Diebstahl eines Radladers wird angefochten

Vor dem Landgericht in Essen wiederum wird Anfang August über den Diebstahl eines Radladers im Wert von etwa 20.000 verhandelt, der B. zur Last gelegt wird. Das Essener Amtsgericht hatte ihn hierfür zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Auch diese Entscheidung wollen der 26-Jährige und sein Anwalt nicht akzeptieren. Einen mutmaßlich gestohlenen Radlader hatte die Polizei Ende Juli 2023 auf dem Mülheimer Auehof entdeckt und beschlagnahmt. Eigentlich sollten Polizeikräfte dort nur eine Kontrolle des Veterinär- und Ordnungsamtes absichern.

Der nächste Verhandlungstermin für B., der momentan eine frühere Haftstrafe im offenen Vollzug absitzt, wird Ende des Monats am Amtsgericht Essen stattfinden. Es geht nach Angaben eines Gerichtssprechers um einen Vorfall in Essen-Huttrop - dort soll eine Frau beleidigt und geschlagen worden sein. Auslöser war offenbar ein Streit um einen Hund des Beschuldigten. Neben B. wird noch eine weitere Person auf der Anklagebank sitzen.

Auehof Mülheim - so haben wir berichtet

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