Leverkusen/Mülheim. Ein Mülheimer ließ sich von Männern zum Kauf eines hochwertigen Smartphones nach Leverkusen locken. Nicht aber, ohne die Polizei einzuschalten.

Mit einem 39-jährigen Mülheimer haben sich mutmaßliche Handy-Betrüger das falsche Opfer ausgesucht.

Wie die Polizei in Köln berichtetet, haben die zwei mutmaßlichen Betrüger (beide 30 Jahre alt) am späten Montagabend in Leverkusen-Opladen versucht, dem Mülheimer ein gefälschtes Handy zu verkaufen. Da der vermeintliche Käufer bereits Hinweise auf den möglichen Betrug hatte, informierte er vor der ausgemachten Übergabe die Polizei.

Mutmaßliche Betrüger verlangten 600 Euro für das gefälschte Samsung-Handy

Als die Tatverdächtigen dem 39-Jährigen gegen 23 Uhr die „originalverpackte“ Fälschung, die dazugehörige „Originalrechnung“ überreichten und von ihm die vereinbarten 600 Euro verlangten, kamen Zivilbeamte hinzu und nahmen die beiden Männer vorläufig fest. Nach jetzigem Stand soll einer der beiden Festgenommenen bereits am 29. März eine Totalfälschung eines Samsung S24 Ultra über denselben Account an einen Freund des 39-jährigen Mülheimers verkauft haben.

Derartige Betrugsfälle häuften sich derzeit, heißt es seitens der Kölner Polizei. Die Nachahmungen würden von den Tätern in Asien bestellt, mit gefälschten IMEI-Nummern und kopierten Originalrechnungen von Markenware versehen und auf gängigen Internetverkaufsportalen zum Kauf angeboten.

Polizei: Vorsicht, wenn Smartphones deutlich unter Marktpreis angeboten werden!

Die Polizei rät dazu, besonders vorsichtig zu sein, wenn Mobilfunktelefone deutlich unter den gängigen Marktpreisen angeboten werden. „Lassen Sie sich beim Verkauf den Ausweis des Verkäufers vorzeigen und machen Sie ein Foto davon!“, rät sie. Vor dem abschließenden Kauf sollte das Gerät einmal angeschaltet und auf Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Fehle die typische Samsung- oder Apple-Software oder machten die Kameras keine hochauflösenden Fotos, handele es sich um Betrug. Auch vermeintliche IMEI-Nummern-Aufkleber und angebliche Originalrechnungen seien kein Garant für ein tatsächliches Markenprodukt.

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