Mülheim/Lingen. Goldschmuck hatte ein Mülheimer in Lingen mitgehen lassen. Jetzt stand der 43-Jährige in Niedersachsen vor Gericht, und das nicht zum ersten Mal.

Der Mann aus Mülheim soll sich den Angaben des Landgerichts Osnabrück zufolge im Januar 2021 über die Geschäftsräume einer Lingener Bäckerei Zutritt zu einer darüber liegenden Wohnung verschafft haben. Aus dem Schlafzimmer der Bewohnerin hatte der 43-Jährige dann Goldschmuck im Wert von 49.000 Euro gestohlen. Die Schmuckgegenstände soll er später verkauft haben.

Jetzt stand der Mülheimer in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück. Zuvor hatte das Amtsgericht Lingen an der Ems den Angeklagten bereits im vergangenen Jahr wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Gericht will Geld in Höhe des Beutewertes von dem Mülheimer einziehen

Das Landgericht Osnabrück hob das Urteil des Amtsgerichts Lingen nun mit Blick auf die „schwerwiegende Vorstrafensituation“ des Mannes teilweise auf und verurteilte den 43-Jährigen aus Mülheim zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung.

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Das Gericht hat darüber hinaus die Einziehung des Wertes des erlangten Guts in Höhe von 49.000 Euro angeordnet. Zudem muss der Mann auch die Kosten des Verfahrens tragen.

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