Mülheim. Dienstgruppenleiter der Mülheimer Polizei sollen nichts unternommen haben, obwohl sie wussten, dass ein Kollege beim Einsatz zugeschlagen hat.

Sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung – so lautete vor der 12. Strafkammer des Duisburger Landgerichts das Urteil im Berufungsverfahren gegen zwei ehemalige Dienstgruppenleiter (49 und 55) der Mülheimer Polizei. Sie waren vom Amtsgericht Mülheim wegen Strafvereitelung im Amt erstinstanzlich bereits zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

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Beim dritten Prozesstag unter Vorsitz von Richter Ulrich Metzler sagte ergänzend zu den vorangegangenen Aussagen der beteiligten Polizistinnen und Polizisten nun auch der Wachtdienstführer aus, der an besagtem 11. Januar 2019 im Dienst war. Zur Erinnerung: An diesem Abend hatte ein 32-jähriger Polizeibeamter einen gefesselten 54-Jährigen in dessen Wohnung am Hans-Böckler-Platz mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Dafür war der Essener im Sommer vom Amtsgericht rechtskräftig wegen Körperverletzung im Amt zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Disziplinarverfahren gegen ihn läuft indes noch, er soll außerdem Teil der rechten Chatgruppe gewesen sein.

So berichteten wir zuvor:

Mülheimer Polizisten widersprechen sich vor Gericht

Nach der Anhörung des letzten Zeugen im Berufungsprozess am Duisburger Landgericht, der polizeiintern für viel Aufmerksamkeit gesorgt und etliche Kolleginnen und Kollegen in die Zuschauerreihen gezogen hatte, verlas Richter Ulrich Metzler am Montagnachmittag schließlich das Urteil. Den beiden suspendierten Dienstgruppenleitern werde vor allem ihr Nichthandeln zur Last gelegt. Die 26-jährige Kollegin, die am zweiten Prozesstag aussagte „von Anfang an die Wahrheit erzählt“ zu haben, belastete die beiden suspendierten Dienstgruppenleiter am zweiten Prozesstag schwer. Sie habe ihrem Vorgesetzten bereits am Abend des 11. Januar vom Fehlverhalten des Kollegen berichtet.

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Diese Aussage in Summe mit der belastenden Aussage des als Schläger verurteilten 32-Jährigen und seiner 29-jährigen Kollegin, die sich erstinstanzlich in Widersprüche verstrickt und nachträglich eingeräumt hatte, gelogen zu haben, brachten die 12. Strafkammer zu dem Urteil von sieben Monaten auf Bewährung für die beiden Männer aus Bochum und Essen. Damit entgehen die ehemaligen Führungskräfte zunächst noch einem unmittelbarem Dienstausschluss, dieser greift erst bei einer Bewährungsstrafe ab einem Jahr.

Wie Andreas Renschler, Verteidiger des 49-jährigen Angeklagten, auf Nachfrage bestätigt, planen beide Männer, Revision gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil einzulegen. Die Suspendierung dauert bis zu einem endgültigen Urteilsspruch fort.

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