Mülheim. Zwei Jahre nach dem Streit zwischen Anwohnern der Mülheimer Kolumbusstraße und der Stadt beginnt die Erörterung vor Gericht. Das Ergebnis.

Saftige Kostenbeteiligungen für die Sanierung ihrer Straße sollen die Hausbesitzer an der Kolumbusstraße in Heimaterde tragen: bis zu 13.500 Euro pro Immobilie. Dabei sind die Summen unter den zur Kasse gebetenen Anliegern heftig umstritten. Im Zentrum des Zweifels steht ein Kostentreiber von 800 Tonnen mit schadstoffbelastetem Material, das unter der Straße gefunden sein worden soll. Ein Gutachten hatte dagegen nur 200 Tonnen prognostiziert. Ob die Abrechnung durch die Stadt richtig war, sollte deshalb nun ein Gericht entscheiden.

Abweichungen um mehr als 40 Prozent von der ursprünglich angekündigten Beteiligungssumme – kann das richtig sein? Und dann kam für die Anwohner auch noch das Pech hinzu, dass die Straßensanierung bereits 2017 beschlossen wurde. Damit fiel die Sanierung nicht mehr in das Vorhaben des Landes, diese Beteiligung von Hausbesitzern grundsätzlich abzuschaffen. Dies hatte das NRW-Parlament noch kurz vor der Neuwahl im vergangenen Jahr beschlossen. Rückwirkend bis 2018 sollte zudem ein Landesfonds solche Kostenanteile von Hauseigentümern für Straßensanierungen übernehmen. Aber eben nicht für 2017.

Gespräche zwecklos: Anwohnern bleibt Musterklage als einziger Ausweg

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So fällt die Kolumbusstraße nicht unter diese Regelung. Die vielen Zwiegespräche zwischen den Eigentümern und der Stadtverwaltung gestalteten sich zudem schwierig, denn beide Seiten sahen sich im Recht. So blieb nur noch eine Musterklage gegen die Stadt als Ausweg. Und die – so befürchteten die Kläger – habe keine großen Chancen, dass man den Nachweis überteuerter oder gar falsch abgerechneter Kosten nachträglich werde belegen können.

Schließlich gebe es laut Anwohner etwa über die Menge des belasteten Materials nur eine Dokumentation durch die Entsorgungs- und Wiederverwertungsgutscheine. Eine Prüfung, ob der abgetragene Boden vollständig oder nur in Teilen belastet war, fand damals nicht statt. Man habe das schadstoffbelastete Teermaterial am Geruch feststellen können, hatte die Verwaltung argumentiert. Dass sich die Schadstoffmenge gegenüber dem vorherigen Gutachten jedoch vervierfacht hatte, gab der Verwaltung offenkundig keinen Anlass, die Abrechnung anhand von Proben prüfen zu wollen.

Auch hatte die Stadt entschieden, anstelle von Recycling-Material besser hochwertigen Kalksteinschotter in der Straße zu verarbeiten. Dies aber steigerte die Kosten hauptsächlich für die Anlieger, denn die Stadt muss nur 30 Prozent der Sanierungskosten tragen.

Gericht sieht „weiten Ermessensspielraum“ der Stadt

Die Chance standen daher schlecht, als nunmehr zwei Jahre später die Erörterung vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf zustande kam. „Grundsätzlich haben die Beitragspflichtigen die tatsächlich entstandenen Ausbaukosten hinzunehmen“, wies die Richterin zunächst auf die Rechtsprechung hin. Erst dann, wenn die Kosten eine „grob unangemessene Höhe erreicht haben“, sei diese Grenze der Hinnehmbarkeit überschritten.

Selbst wenn die Stadt letztlich nur den weitaus kleineren Anteil an den Kosten trägt, räumte das Gericht ihr hinsichtlich der Ausbauart einen „weiten Ermessensspielraum“ ein. Ohne Erfolgsaussicht schätzte das Gericht dagegen den Einwand der Kläger ein, die Städt hätte die deutlich teurere Entsorgung des Schadstoffes sowie den teureren Kalksteinschotter neu ausschreiben müssen. Aus Sicht der Anwohner stelle dies eine wesentliche Änderung des ursprünglichen öffentlichen Auftrags dar.

Anwohner fühlen sich „über den Tisch gezogen“

Doch das Gericht hält die Änderung des Auftrags für zulässig, weil die Stadt die Kostensteigerung nicht habe vorhersehen können und sich dadurch der „Gesamtcharakter des Auftrags“ auch nicht verändere. Ebenso habe die Stadt die ursprünglichen Kosten nicht um mehr als 50 Prozent überschritten – sondern blieb, wenn auch knapp, darunter. Die Stadt hingegen betonte vor Gericht, dass sie gegenüber den Anwohnern keine „außergerichtlichen Kosten“ geltend machen würde, wenn diese ihre Klage zurückziehen würde.

Vor dieser schlechten Aussicht habe man die Klage zurückgezogen, erklärt der Anwohner Wolfgang Hausmann für die Kläger. Die Stadt habe kurz darauf in einem Schreiben die ausstehenden Zahlungen eingefordert.

So habe die Verwaltung nach gerichtlicher Einschätzung zwar korrekt gehandelt, doch zurück bleibe der Eindruck bei vielen Betroffenen, unfair behandelt – „über den Tisch gezogen“ – worden zu sein. Etwas Gutes zögen sie dennoch aus der Misere, sagt Hausmann: „Wir sind als Nachbarn in der Heimaterde noch enger zusammengewachsen.“

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