Duisburg/Mülheim. Ein Mülheimer (32) steht wegen Mordversuchs vor Gericht. Als Paketbote verkleidet, soll er in Duisburg versucht haben, seinen Bruder zu ermorden.
Wegen Mordversuchs steht ein 32-jähriger Mülheimer vor dem Landgericht Duisburg. Am frühen Morgen des 26. Mai 2023 soll er in Rheinhausen versucht haben, seinen drei Jahre älteren Bruder zu ermorden. Der 35-Jährige wurde lebensgefährlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte heimtückisch handelte.
Um sich Zugang zum Haus zu verschaffen, soll sich der 32-Jährige die Uniform eines Paketboten angezogen haben. So soll er gegen 6 Uhr vor die Wohnung des Geschädigten gelangt sein. Aus kurzer Entfernung soll der Angeklagte eine Schreckschusswaffe auf den Kopf des Bruders gerichtet und abgedrückt haben. Doch die Pistole soll ihren Dienst versagt haben. Dem Bruder soll es zudem gelungen sein, den Angreifer zu entwaffnen.
Angeklagter soll Bruder mit großem Messer klaffende Halswunden zugefügt haben
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Doch die Gefahr war damit noch nicht abgewehrt. Das weitere Geschehen soll sich auf der Straße abgespielt haben. Nun soll der 32-Jährige ein Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 20 Zentimetern gezogen haben. Damit soll er dem 35-Jährigen an beiden Halsseiten klaffende Wunden zugefügt haben. Die Anklage schildert bis zu acht Zentimeter lange und zehn Zentimeter tiefe Verletzungen. Außerdem soll der 35-Jährige mehrere Schnitte im Gesicht davongetragen haben.
Ein Nachbar soll den lebensgefährlich verletzten Mann kurze Zeit später im Hausflur liegend gefunden haben. Er verständigte den Rettungsdienst. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit des Geschädigten bewusst ausnutzte und dabei den möglichen Tod des 35-Jährigen billigend in Kauf nahm.
Fortgang des Verfahrens ist unklar: Verteidigerin hatte Verkehrsunfall
Da der Angeklagte beim Prozessbeginn starr geradeaus blickte und nur mit Kopfnicken aus die Fragen nach seinen Personalien beantwortete, fragte der Richter nach, ob es dem 32-Jährigen nicht gut gehe. „Den Umständen entsprechend“, lautete die knappe Antwort.
Über die Verlesung der Anklageschrift kam das Verfahren am ersten Tag nicht hinaus. Ursache war ein Verkehrsunfall seiner Verteidigerin, die sehr kurzfristig durch einen Anwalt vertreten werden musste, der aber keinerlei Akteneinsicht besaß. Der nächste Verhandlungstermin wurde aus diesem Grund auch ausgesetzt. Ob der Prozess am 21. November fortgesetzt werden kann, ist derzeit noch unklar. Ursprünglich waren bis Dezember vier Fortsetzungstermine geplant gewesen.
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