Kamp-Lintfort. . Der Streit um die Dauercamper auf der Freizeitanlage Altfeld scheint nun beigelegt. Die Stadtverwaltung Kamp-Lintfort hat eine Regelung für alle Bewohner des Campingplatzes getroffen. Ausgelöst hat den Sinneswandel wohl ein ein Besuch von Ministerpräsident Kraft bei Dauercampern auf der Grav-Insel.
So richtig wohl war wohl niemandem bei diesem Thema: Das Baurecht untersagte ein dauerhaftes Wohnen auf der Freizeitanlage Altfeld, nach dem Melderecht war aber ein 1. Wohnsitz dort gestattet. Und als dann jemand, dessen Pachtvertrag nicht bestehen blieb, sich an das Land wandte, begannen die bürokratischen Mühlen zu mahlen.
Der Stadt Kamp-Lintfort wurde auferlegt, eine Lösung herbeizuführen. Ein erster Vorschlag fand nicht das Gefallen der zuständigen Behörde in Düsseldorf, eine zweite Variante war da schon erfolgreicher. Sie sah vor, dass Menschen, die vor dem 1. Januar 2011 mit Erstwohnsitz dort gemeldet waren, bleiben dürfen, so lange sie wollen. Allerdings konnte dieses Wohnrecht dort an niemanden übertragen werden. Alle, die nach diesem Termin dort ihren 1. Wohnsitz dort angemeldet hatten, bekamen je nach Zuzugstermin sechs oder zwölf Monate Zeit, einen anderen Erstwohnsitz anzumelden.
Für Altfeld und die Grav-Insel sollte es die gleiche Lösung geben
Das ist jetzt endgültig vom Tisch: Es wurde ein „Regelung für alle Bewohner des Campingplatzes Altfeld getroffen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Zwar gibt es offiziell immer noch einen Stichtag, nämlich den 30. April 2013, weil nach diesem Tag alle, die sich mit 1. Wohnsitz dort melden wollten, darauf hingewiesen wurden, dass ein Dauerwohnen dort zulässig ist. Das betrifft 26 Personen.
16 von diesen Menschen werden von der Stadt als so genannte Altfälle“ bezeichnet. „Sie können sich nicht auf einen Vertrauensschutz berufen“, erklärte Kämmerer Martin Notthoff. Ihnen konnte zuletzt noch keine Duldung in Aussicht gestellt werden – ihr Verbleib auf dem Campingplatz mit Erstwohnsitz war noch nicht ganz geklärt.
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Aber das ist jetzt anders. Alle Menschen, die zurzeit in der Anlage wohnen, können dort bleiben. Möglich macht diesen Sinneswandel seitens der Behörden ein Besuch von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Sie hatte sich bei einem Besuch eines Campingplatzes in Wesel zum Thema des Dauerwohnens in solchen Anlagen geäußert. Bürgermeister Christoph Landscheidt kommentiert das so: „Die Kamp-Lintforter Bürger dürfen gegenüber den Nutzern des Campingplatzes auf der Grav-Insel in Wesel nicht benachteiligt werden.“
Allerdings: „Die Anstrengungen der Campingplatzverwaltung der Freizeitanlage „Altfeld“ zum abschließenden Erreichen von formalrechtlichem Dauerwohnen, sind von der nunmehr angestrebten Duldung nicht betroffen. Die aktuell baurechtlichen Vorgaben schließen einen Erstwohnsitz in Erholungsgebieten wie Wochenendhaus-, Ferienhaus- und Campingplatzgebiete weiterhin aus“, so die Stadt