Kamp-Lintfort. .

Für einen großen Teil der auf der Freizeitanlage Altfeld Wohnenden gibt es eine gute Nachricht: Das Landesbauministerium hat sich mit der von der Stadt vorgeschlagenen Stichtagsregelung einverstanden erklärt. Die 236 vor dem 1. Januar 2011 mit Erstwohnsitz Gemeldeten dürfen nach Abschluss einer so genannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bleiben, die, die nach den 1. Mai 2013 kamen, werden angehört und ihnen gegebenenfalls die Nutzung unter Wahrung einer Sechs-Monats-Frist verboten, bei den dazwischen Gemeldeten gilt eine Zwölf-Monats-Frist, wobei aber unbillige Härten berücksichtigt werden sollen – zum Beispiel bei Über-60-Jährigen oder im Fall schwerer Erkrankungen. Dieselbe Regelung gilt für die 21 auf dem Campingplatz Eldorado mit Erstwohnsitz angemeldeten Menschen.