Kamp-Lintfort. Die Stadtwerke Kamp-Lintfort haben im Vergleich zu anderen Anbietern noch moderate Preise. Neue Kunden nehmen die SWKL trotzdem nicht an.

Die Energiepreise beschäftigen die Menschen in der Region. Enni, die in Moers und Neukirchen-Vluyn ihre Kunden beliefert, hat Not, Kündigungen und hohe Preise zu erklären. Wir haben mit den Stadtwerken Kamp-Lintfort über die Entwicklungen gesprochen.

Was machen die Stadtwerke Kamp-Lintfort anders als die Enni?

Wir haben aufgrund unserer vorausschauenden und frühzeitigen Beschaffungspolitik bisher extreme Preissteigerungen für unsere Kunden abwenden können. Zudem informieren wir ständig auf unseren Internetseiten, am Telefon und auf Facebook über die aktuelle Gasmangellage. In der Zeit von Januar bis September 2022 sind insgesamt 47.000 Anrufe bei uns eingegangen. Das sind 8.000 Anrufe mehr als im selben Zeitraum des Vorjahres. Auch im Kundenzentrum haben wir einen erhöhten „Andrang“ festgestellt. Es ist aufgrund der anhaltenden Preissteigerungen davon auszugehen, dass der Gesprächsbedarf aufseiten der Kunden noch stärker steigt.

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Kündigen die Stadtwerke einseitig bestehende/auslaufende Verträge?

Nein. Wir werden unseren treuen Bestandskunden keinen Sondervertrag kündigen. Die bestehenden Verträge verlängern sich automatisch gemäß unseren AGB.

Es hat ja die Aufforderung gegeben, die Lasten zwischen Bestands- und Grundsicherungskunden anzupassen. Ist das schon geschehen?

Eine Unterscheidung zwischen Bestands- und Neukunden wurde durch den Gesetzgeber untersagt. Die Folge ist, dass auch unsere Bestandskunden die Kosten für die Beschaffung von nicht geplanten Energiemengen mittragen müssen. Daher gibt es aktuell bei den Stadtwerken nur einen Tarif in der Grundversorgung bei Gas und Strom. Bei den Stadtwerken gibt es keine Fixpreisverträge mehr.

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Die Lage scheint unübersichtlich für alle Beteiligten. Wie können die Stadtwerke garantieren, dass alle Kunden in den Genuss der versprochenen Vergünstigungen kommen?

Grundlage für die Entlastung im Dezember ist das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (ErdgasWärme-Soforthilfegesetz – EWSG).

Was regelt das Gesetz? Die Verpflichtung von Erdgas- und Fernwärmelieferanten, den von ihnen am Stichtag 1. Dezember 2022 belieferten Letztverbrauchern einen Entlastungsbetrag gutzuschreiben.

Wer bekommt einen Entlastungsbetrag? Die Verpflichtung zur Gewährung eines Entlastungsbetrages besteht gegenüber allen Gaskunden der Stadtwerke, die über ein Standardlastprofil (SLP-Kunden: in der Regel somit alle Haushaltskunden sowie die kleinen und mittleren Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen) beliefert werden. Anspruch auf eine Entlastung haben ebenfalls alle Fernwärmekunden der Stadtwärme Kamp-Lintfort.

Was müssen die Verbraucher unternehmen, um die Entlastung zu erhalten? Alle Gas- und Fernwärmekunden der Stadtwerke (mit weniger als 1,5 Mio kWh) erhalten automatisch die Entlastung. Es muss nichts weiter unternommen werden.

Wie und wann erhalten Kunden ihre Entlastung? Als erste Entlastung werden die Stadtwerke Kamp-Lintfort GmbH (Gas) und die Stadtwärme Kamp-Lintfort GmbH (Fernwärme) keinen Dezemberabschlag (Abschlagsdatum 30.12., nicht 30.11.!) anfordern. Das bedeutet, dass wir bei unseren Kunden mit einem uns erteilten Abbuchungsauftrag keinen Abschlag abbuchen werden. Kunden, welche ihre Zahlungen selbst vornehmen, brauchen den Abschlag ebenfalls nicht zahlen. Für den Fall, dass sie den Dezemberabschlag dennoch überweisen, wird der Abschlag mit der Jahresrechnung im Januar 2023 verrechnet. In einem zweiten Schritt wird der aufgrund der gesetzlichen Regelung zustehende exakte Entlastungsbetrag entsprechend ermittelt und mit dem nächsten Jahresrechnungsbetrag im Januar 2023 verrechnet.

Wie hoch ist der jeweilige Entlastungsbetrag? Der Entlastungsbetrag berechnet sich für alle unsere Gaskunden aus der Multiplikation von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs mit dem im Dezember geltenden Arbeitspreis sowie allen anderen Preiselementen. Für die Fernwärmekunden der Stadtwärme Kamp-Lintfort mit 11 Abschlägen im Jahr berechnet sich der Entlastungsbetrag aus dem geleisteten und gemittelten Bruttoabschlag bezogen auf das Jahr 2021 zuzüglich 20 Prozent Beaufschlagung. Bei Neukunden, die im September noch nicht Kunde bei der Stadtwärme Kamp-Lintfort waren, gilt als Referenzwert der Beitrag vergleichbarer Kunden. Für die Wärmekunden der SWKL mit Contracting-Verträgen und 12 Abschlägen pro Jahr berechnet sich der Entlastungsbetrag aus dem geleisteten Bruttoabschlag im Monat September 2022 zuzüglich 20 Prozent Aufschlag.

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Die gleichen Fragen stellen sich bei der Gas- und Strompreisbremse. Wie schnell können die Stadtwerke die entsprechend neuen Daten ins System einpflegen?

Der Entwurf wurde erst am 25.11.2022 im Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist somit noch nicht abgeschlossen. Die genauen Umsetzungsmodalitäten und die Einbindung in unsere Softwareprogramme werden dennoch aktuell schon geprüft. Wir sind zuversichtlich, dass wir hier gemeinsam mit unseren IT-Partner eine gesetzeskonforme und zeitnahe Lösung für alle Kunden finden.

Haben die Stadtwerke schon mit zahlungsunfähigen Privat- oder auch Großkunden zu kämpfen?

Aktuell können wir noch keine wesentlichen Veränderungen zu den Vorjahren feststellen. Nicht zahlungsfähigen Kunden raten wir, schnellstmöglich Kontakt mit uns aufzunehmen.

Was ist das jeweils derzeit günstigste Angebot für Bestands- bzw. Neukunden?

Aufgrund der aktuellen Marktlage werden Neukunden nur im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen in die Grund- und Ersatzversorgung aufgenommen. Das bedeutet auch, dass wir Kunden außerhalb von Kamp-Lintfort aktuell nicht aufnehmen können. Bestandskunden können jederzeit in unsere Sondertarife KaLiStrom & KaLiGas wechseln.

>>> Wie geht es weiter? Steigende oder sinkende Preise?

Die Einkaufsstrategie der Stadtwerke:

Die Einkaufsstrategie bei Strom und Gas ähnelt sich. Wir setzen auch weiterhin auf eine Risikostreuung, um möglichst viele Effekte mitzunehmen und einen angemessenen Marktpreis zu erreichen. Es erfolgt eine monatliche Beschaffung über mehrere Jahre. Hier erhalten wir zusätzliche Empfehlungen von unserem Portfoliodienstleister, so dass wir noch näher am Markt sind, als in der Vergangenheit.

Die Empfehlung für Kunden:

Es ist nicht absehbar, wie sich die Preise auf dem Energiemarkt in Zukunft entwickeln werden. Derzeit erkennen wir zwar am Markt eine Seitwärtstendenz, allerdings weiterhin auf hohem Niveau. Nach aktuellem Stand wird es aufgrund der hohen Preise für die schon getätigten Energiebeschaffungsmengen auch im Jahr 2024 ohne zusätzliche staatliche Zuschüsse voraussichtlich zu weiteren Preissteigerungen kommen.