Neukirchen-Vluyn. Der Kreis Wesel hat den zweiten Grenzwert überschritten. Damit liegt Neukirchen-Vluyn im Corona-Risikogebiet – und schließt die Sporthallen.

  • Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel hat am Dienstag den zweiten Grenzwert (50) überschritten. Damit liegt auch Neukirchen-Vluyn im Corona-Risikogebiet.
  • Die zusätzlichen Maßnahmen in Neukirchen-Vluyn fallen moderater als in den umliegenden Kommunen aus.
  • Ab sofort sind die Sporthallen geschlossen – mit einer Ausnahme.

Am Dienstagmorgen kam die wenig überraschende Nachricht: Der Kreis Wesel hat den Grenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschritten. Damit hat der Kreis die zweite Gefährdungsstufe erreicht und gilt fortan als Corona-Risikogebiet. Das heißt, dass zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus am Mittwoch, 21. Oktober, um Mitternacht in Kraft treten. Während die Maskenpflicht in Moers deutlich ausgeweitet wurde, fallen die Maßnahmen in Neukirchen-Vluyn moderater aus. Nach eigenen Berechnungen liegt der 7-Tage-Wert hier bei 27,3.

In diesen Straßen muss künftig eine Maske getragen werden

„Eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum werden wir nicht ausrufen“, sagte Stadtsprecherin Sabrina Daubenspeck auf Nachfrage. Allerdings gebe es eine Besonderheit: So wird es freitags zwischen 8 und 13 Uhr eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf dem Vluyner Platz geben. An diesem Tag ist Wochenmarkt auf der Fläche.

Mit Blick auf die Kontrollen durch das Ordnungsamt kündigt Daubenspeck eine erneute Sensibilisierung an. Sie sagt aber rückblickend, dass die Akzeptanz für die Maßnahmen generell gegeben sei.

Corona-Risikogebiet: Sporthallen in Neukirchen-Vluyn dicht

Die Stadtverwaltung hat beschlossen, die Sporthallen ab sofort zu schließen. Ausnahme ist die Halle der Pestalozzischule. Sie erreicht mittels ihrer Raumlüftungsanlage einen ausreichend hohen Wert der Durchlüftung. „Mit dieser Entscheidung tragen wir der Sicherheit und Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler, aber auch der Vereinssportlerinnen und -sportler Rechnung“, erläutert Bürgermeister Harald Lenßen. „Die Dynamik der Infektionen hat sich aktuell beschleunigt, sodass wir nun noch vorsichtiger sein müssen.“

Die Schließung betrifft die Sporthallen folgender Schulen:

  • Julius-Stursberg-Gymnasium
  • Friedensreich-Hundertwasser-Schule
  • Antonius-Schule
  • Gerhard-Tersteegen-Schule
  • Jahnstraße
  • Die beiden Hallen der Gesamtschule

Die Schließung wird aufrechterhalten, solange eine Gefährdungsstufe für den Kreis Wesel besteht, sprich der Wert der 7-Tages-Inzidenz bei über 35 liegt. „Wir prüfen aktuell die technischen Möglichkeiten von Umrüstungen, die seit dieser Woche auch vom Bund gefördert werden“, so Lenßen. „Unser Ziel ist eine langfristig gute Lösung im Sinne der Gesundheit aller.“

5-Personen-Regel gilt in Neukirchen-Vluyn

Eine Gruppe, die im öffentlichen Raum zusammentrifft, darf künftig grundsätzlich aus höchstens fünf Personen bestehen.

Diese Regeln gelten bei Veranstaltungen

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Ab dem 24. Oktober ist die zulässige Teilnehmerzahl für Veranstaltungen auf maximal 100 Personen begrenzt. Bei Veranstaltungen mit bis höchstens 250 Personen im Innenraum (maximal 500 im Freien) muss drei Tage vorher ein Hygieneschutzkonzept vorgelegt werden. Veranstaltungen mit Teilnehmerzahlen über 250 beziehungsweise 500 Menschen sind unzulässig.

Die Besucher von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie von Sportveranstaltungen (auch im Freien) müssen zu jeder Zeit eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies gilt auch am Steh- oder Sitzplatz.

Corona-Hotspot: Diese Regeln gelten künftig für die Gastronomie

Für die Gastronomie gilt in der Zeit von 23 bis 6 Uhr eine Sperrstunde, auch darf während dieser Zeit nirgends mehr Alkohol verkauft werden. Die Sperrstunde gilt ab Samstag, 24. Oktober.

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