Kreis Wesel. Mit scharfer Munition, mit Schreckschuss oder mit Jagd- und Sportwaffen: Wir verraten Ihnen, wie viele Menschen im Kreis Waffen besitzen dürfen.

  • Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten in Deutschland legal eine Waffe zu besitzen.
  • Waffenscheine und Waffenbesitzkarten werden nur unter speziellen Bedingungen ausgegeben.
  • Tendenzen im Kreis Wesel: Welche Zahlen gestiegen und welche gesunken sind erfahren Sie in unserer Übersicht.

Mit scharfer Munition, mit Schreckschuss-, Signal- oder Reizstoffpistolen oder mit Jagd- und Sportwaffen – es gibt drei Klassifizierungen in Deutschland, mit denen jemand legal eine Waffe besitzen darf. Hierbei wird zwischen zwei Waffenscheinen (dem Waffenschein und dem kleinen Waffenschein) und den sogenannten Waffenbesitzkarten unterschieden. Die Redaktion hat die Kreispolizei Wesel um die aktuellen Zahlen gebeten: Auffällig ist, die Zahl der kleinen Waffenscheine steigt weiterhin, wie auch in den vergangenen Jahren (wir berichteten).

Waffen im Kreis Wesel: Wie viele Leute haben einen kleinen Waffenschein?

Immer mehr Menschen im Kreis Wesel haben einen kleinen Waffenschein, der sie zum Tragen von Schreckschuss-, Signal- oder Reizstoffpistolen berechtigt. Die Zahlen steigen kontinuierlich: Im Jahr 2020 waren 5837 kleine Waffenscheine im Umlauf und zwei Jahre später schon 6187. Wie die Kreispolizei Wesel auf Nachfrage berichtet, besitzen aktuell 6701 Menschen im Kreis Wesel einen solchen Waffenschein.

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Die Beweggründe der Antragstellerinnen und Antragsteller? Unklar. Denn wer einen kleinen Waffenschein erhalten möchte, wird zwar „auf Zuverlässigkeit und Eignung“ geprüft, wie Peter Reuters, Pressesprecher der Kreispolizei Wesel mitteilt, muss aber keine Beweggründe für seinen Erwerbswunsch angeben. Für eine solche Genehmigung wird das polizeiliche Führungszeugnis überprüft, das Verfahrensregister nach Einträgen durchgesehen und bei der örtlichen Polizeidienststelle um eine Stellungnahme gebeten. Psychische Probleme, Vorstrafen und Alkohol- oder Drogensucht gelten beispielsweise als Ausschlusskriterien. Die Vollendung des 18. Lebensjahres ist ebenfalls eine Grundvoraussetzung, teilt Peter Reuters mit.

Antragsteller und Antragstellerinnen eines kleinen Waffenscheins bittet die Kreispolizei Wesel darum zu bedenken, dass sie durch den Einsatz einer Gaspistole beispielsweise schwerste Verletzungen verursachen können. „Auch bei sich selbst, wenn man zum Beispiel bei Gegenwind abfeuert“, betont Pressesprecher Peter Reuters. Bei ungeübter Handhabung oder einem ungeschulten Umgang mit solch einer Waffe besteht außerdem die Gefahr, dass einem die Waffe abgenommen wird, sagt er.

Waffen im Kreis Wesel: Scharfe Munition für Jäger, Sportschützen und Co.

Besitzerinnen und Besitzer von Waffen mit scharfer Munition, wie Jäger, Sportschützen und Sammler, müssen begründen, weshalb sie die Gewehre oder Pistolen haben wollen. Auch bei diesen Anträgen werden das Mindestalter, die Zuverlässigkeit und die Eignung geprüft. Zusätzlich muss aber auch die Begründung für den Erwerbswunsch von den Beamten positiv bewertet werden.

Waffen im Kreis Wesel: Peter Reuters, der Pressesprecher der Kreispolizei Wesel, informiert über die aktuelle Anzahl der Waffenscheine im Kreis Wesel.
Waffen im Kreis Wesel: Peter Reuters, der Pressesprecher der Kreispolizei Wesel, informiert über die aktuelle Anzahl der Waffenscheine im Kreis Wesel. © FUNKE Foto Services | Markus Weißenfels

Ebenso müssen die Antragsteller vor einer gesonderten Kommission eine Prüfung über ihre Sachkunde ablegen, erklärt der Pressesprecher der Kreispolizei Wesel, „zum Beispiel durch die Jägerprüfung.“ Außerdem ist die sichere Aufbewahrung der Waffen mit scharfer Munition vor dem Erwerb nachzuweisen. Peter Reuters betont, dass dies eine wesentliche Voraussetzung ist. Es muss mindestens ein Tresor mit einer bestimmten Sicherheitsstufe und einem bestimmten Widerstandsgrad zur Aufbewahrung nachgewiesen werden.

Verläuft die Überprüfung in allen Punkten zufriedenstellend, gibt die Polizei anschließend eine Waffenbesitzkarte aus. Diese berechtigt Inhaber und Inhaberinnen dann dazu, die Waffen an bestimmten Orten, wie zum Beispiel bei der Jagd oder an einem Schießstand zu benutzen. Um Waffen mit scharfer Munition legal besitzen zu können, müssen also einige Kriterien erfüllt werden. Vielleicht ist das auch ein Grund für den leichten Rückgang von Waffenbesitzkarten im Kreis Wesel. Besaßen 2020 noch 5665 Personen eine Waffenbesitzkarte, sind es aktuell laut Kreispolizei Wesel nur noch 5500.

Waffen im Kreis Wesel: Wer darf eine Waffe mit scharfer Munition mitführen?

Um den Waffenschein erhalten zu können, der das Mitführen einer Waffe mit scharfer Munition genehmigt, muss zusätzlich zu allen zuvor genannten Kriterien noch das Bedürfnis beziehungsweise die Notwendigkeit für diesen Waffenschein glaubhaft dargelegt werden. Im Waffengesetz §8 und §9 wird dieses Bedürfnis so definiert, dass der Antragsteller mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist, sodass der Einsatz einer Schusswaffe die Sicherheit erhöhen kann. Ebenfalls muss belegt werden, dass keine andere Sicherheitsmaßnahme denselben Schutz bieten würde.

Daher liegt nahe, dass der Erwerb eines solchen Waffenscheins für Privatpersonen quasi ausgeschlossen ist. Diese Waffenscheine „werden in der Regel von Personenschützer*innen bzw. Mitarbeitenden in Bewachungsgewerbe beantragt“, erklärt Peter Reuters. Nur eine Person im Kreis Wesel hat aktuell diesen Schein, sagt er, 2020 waren es noch drei Personen.