Kreis Wesel. Der Kreis Wesel hat nun auch seine Beschwerdebegründung beim OVG Münster eingereicht. Das möchte so schnell wie möglich entscheiden.

  • Weiterhin geht es im Eilverfahren um die Frage, ob Wölfin Gloria geschossen werden darf.
  • Der Kreis Wesel und das Umweltministerium haben ihre Beschwerdebegründung beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) eingereicht.
  • Wann das Gericht zu einer Entscheidung kommen will.

Wie geht es im Fall Gloria weiter? Bekanntlich hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Wölfin nicht abgeschossen werden darf und sich damit gegen die Ausnahmegenehmigung in der Allgemeinverfügung gestellt. Der Kreis Wesel hat gemeinsam mit dem NRW-Umweltministerium gegen den Beschluss Beschwerde eingereicht. Diese sei beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) auch eingegangen, bestätigt die Pressedezernentin Dr. Gudrun Dahme auf Nachfrage. Zuletzt fehlte noch die Beschwerdebegründung.

Diese hat der Kreis Wesel nun, wie zuvor angekündigt, in Abstimmung mit dem Umweltministerium am Freitag beim OVG eingereicht. Das geht aus einer Mitteilung hervor. Nun könne das Gericht die Beschwerde vertiefend bearbeiten, so Dahme. Da es sich um ein Eilverfahren handele, sei das Ziel, rechtzeitig zu entscheiden, also vor Ablauf der Frist vom 15. Februar. Denn an diesem Tag beginnt die Reproduktionszeit von Wölfen, die Allgemeinverfügung des Kreises gilt nur bis zu diesem Tag. Ob aber so schnell entschieden werden kann, bleibt abzuwarten.

Reproduktionszeit von Wölfen als wichtige Frist in der Diskussion

Und wann wäre besagte Reproduktionszeit vorbei? Der Kreis rechnet vor: „Anders als bei Hunden sind weibliche Wölfe nur einmal im Jahr für circa sieben Tage empfängnisbereit. Die Paarungszeit der Wölfe findet hier bei uns etwa Mitte Februar statt.“ Es schließe sich eine Tragezeit von 63 bis 67 Tage an – also etwas mehr als zwei Monate – gefolgt von neun Wochen, in denen das Muttertier die Welpen säuge. Dann wäre es mindestens Juli.

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Die Debatte um Wölfin Gloria und die Allgemeinverfügung war Anfang der Woche auch Thema in der Sitzung des Naturschutzbeirats. Wenngleich auch die Einbindung des Beirats in der Verordnung des Kreises nicht vorgesehen sei, wie Alfred Nimphius als Vorsitzender betonte. Nichtsdestotrotz stellte sich Helmut Czichy, Vorstand für den Bereich Umwelt, den Fragen. Warum die Allgemeinverfügung des Kreises so kurz vor Weihnachten herausgegeben worden sei, wollte zum Beispiel Peter Malzbender, Nabu-Vorsitzender im Kreis, wissen.

Koexistenz Wolf und Weidetiere: Löst ein Abschuss das Problem?

„Wir haben immer die enge Abstimmung betont und dass das mit der notwendigen Sorgfalt passiert“, so Czichy. Unterstützung habe der Kreis von zwei juristischen Beratungen erhalten, „das hat Zeit in Anspruch genommen“. Gern wäre man früher fertig geworden, sonst hätte man sie aber auch nach Weihnachten veröffentlicht.

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Wie man sich die langfristige Koexistenz zwischen Wolf und Weidetierhaltung vorstelle, fragte derweil Christine Pokall vom Nabu NRW. Ob das Problem durch den Abschuss eines Tiers gelöst werde? „Diese Wölfin ist schon ein exzellentes Exemplar ihrer Art“, verweist Czichy darauf, dass sie sehr geschickt gelernt habe, den Herdenschutz zu überwinden. Dass sie das auch ihren Jungen beibringe, habe sich wissenschaftlich nicht bestätigt. Der Dezernent nennt auch die Praxis anderer Bundesländer. Hier habe sich gezeigt, dass sich die Akzeptanz steigere, wenn einzelne Tiere entnommen würden, „aber ja, das löst das Problem nicht auf“, räumte er ein.