Kreis Wesel. Jetzt soll das Oberverwaltungsgericht Münster über den Abschuss der Wölfin entscheiden. Der Kreis Wesel hat am Montag Beschwerde eingelegt.

Der Rechtsstreit um den Abschuss der Niederrhein-Wölfin Gloria geht in die nächste Runde. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das den Abschuss der Fähe untersagt hatte, hat die Weseler Kreisverwaltung nun Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Die Beschwerde sei in enger Abstimmung mit dem Umweltministerium erfolgt, teilt die Kreisverwaltung mit. „Die detaillierte Beschwerde-Begründung wird derzeit in weiterhin enger Abstimmung mit dem Ministerium ausgearbeitet.“

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In Düsseldorf hatte man sich in den vergangenen Tagen noch zurückgehalten und auf Anfrage auf den Kreis Wesel als Aussteller der Allgemeinverfügung und „Prozessbeteiligten“ verwiesen. Dort hatte man sich die nächsten Schritte noch offen gehalten, konnte einer grundsätzlichen Klärung des komplexen Falls allerdings einiges abgewinnen. Man gehe angesichts der Tragweite des gesamten Falles grundsätzlich davon aus, „dass die am Verfahren Beteiligten jeweils für sich ein Interesse an einer juristischen Klärung in der Hauptsache haben“, schrieb der Kreis Wesel damals auf Anfrage und kündigte außerdem an, nach einer gemeinsamen Bewertung der gerichtlichen Begründung und in enger Abstimmung mit dem Ministerium über die Erhebung einer Beschwerde vor dem OVG zu entscheiden. Das ist nun offensichtlich erfolgt

Abschuss von Wölfin Gloria: Wie weit gehen Ministerium und Kreis Wesel?

Trotz aller Zurückhaltung war man in Düsseldorf von vornherein nicht abgeneigt. Laut Informationen der Redaktion soll Umweltminister Oliver Krischer im Umweltausschuss am vergangenen Mittwoch angedeutet haben, den Gang nach Münster zu wählen. Generell soll in der Landespolitik die Meinung vorherrschen, dass eine endgültige Klärung in dieser Frage auch endgültige Rechtssicherheit brächte.

Die Allgemeinverfügung zum Abschuss, die der Kreis Wesel in Abstimmung mit dem Umweltministerium formuliert hat, nennen einige im Düsseldorfer Politikbetrieb unterdessen „einen Schuss ins eigene Knie“. Was auch mit der Klarheit zusammenhängt, mit der das Verwaltungsgericht die Verfügung in seinem Urteil zerpflückte und den Abschuss von Gloria verhinderte. In der Begründung wird deutlich, für wie dünn das Verwaltungsgericht die Argumentation für die Allgemeinverfügung hält.

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum ansonsten streng verbotenen Abschuss eines Wolfes setzt laut Gericht voraus, dass durch den Wolf ein ernster landwirtschaftlicher Schaden droht und es keine zumutbaren Alternativen zur Tötung des Tieres gibt. „Der Kreis Wesel hat nicht ausreichend schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, dass die erteilte Ausnahmegenehmigung zur Abwendung solcher Schäden geboten ist“, heißt es unter anderem im Urteil. „Die Kammer kann auf Basis der vorliegenden Daten keine Verhaltensänderung der Wölfin erkennen, die eine von dieser Einschätzung abweichende Schadensprognose rechtfertigen könnte.“