Kreis Wesel/Essen. Der Regionalplan mit zusätzlichen Kiesflächen im Kreis Wesel soll Freitag beschlossen werden. Ein Begleitantrag soll die Auswirkungen dämpfen.

Der Regionalplan Ruhr, der kurz vor dem Abschluss steht, ist wichtig, aber besonders in einem Punkt umstritten: Der Kiesabbau am Niederrhein und im Kreis Wesel sorgt seit Jahren für Spannungen zwischen Kiesunternehmen, Regionalpolitik und betroffenen Kommunen. Sie beklagen einen jahrzehntelangen Flächenfraß, der die niederrheinische Kulturlandschaft zerstört und zu einer Seenlandschaft macht, die zum Großteil gar nicht nutzbar ist. Entsprechend groß war und ist der Widerstand gegen die zusätzlichen Kiespotenzialflächen, die der RVR jetzt im Regionalplanentwurf ausgewiesen hat. Dieser soll am Freitag, 10. November, in der Verbandsversammlung mit dem Feststellungsbeschluss die letzte Hürde nehmen, ehe er zur Rechtsprüfung ans NRW-Wirtschaftsministerium geht.

Regionalplan Ruhr: So ist der Stand im Streit um Kiesabbauflächen

932 zusätzliche Hektar sind im Regionalplan als Kiespotenzialflächen ausgezeichnet. Das macht sie nicht sofort zu konkreten Abbaugebieten, aber allein die Möglichkeit, dass sie es werden könnten, bringt die betroffenen Kommunen, Teile der Bevölkerung und den Kreis Wesel selbst auf die Barrikaden. Sie argumentieren unter anderem, dass die bereits ausgewiesenen Flächen noch ausreichend Kies und Sand für die kommenden zwei Jahrzehnte vorhalten. Das ist exakt der Horizont, den der Landesentwicklungsplan momentan als Versorgungszeitraum vorgibt.

Außerdem verweisen sie auf die Landesregierung, die sich in ihrem Koalitionsvertrag einen nachhaltigeren Umgang mit nicht nachwachsenden Rohstoffen auferlegt hat. Dafür muss sie den Landesentwicklungsplan ändern. Das wird aber noch dauern, weshalb die Kommunen und der Kreis Wesel gefordert hatten, den Kieskomplex aus dem Regionalplan zu lösen und in einen Teilplan auszugliedern, zumindest solange das Land an einem neuen Landesentwicklungsplan strickt.

Der RVR teilt beide Argumente nicht. Unter den bereits ausgewiesenen Flächen kämen einige nicht mehr für den Kiesabbau in Betracht, zum Beispiel aus Naturschutzgründen, so der Regionalverband, der auch die Forderung nach einem Teilplan abwies und sich dafür die Rückendeckung aus dem NRW-Wirtschaftsministerium holte.

Die ablehnende Haltung bestärkt die Kommunen und den Kreis Wesel darin, gegen den Kieskomplex im Regionalplan vor dem Oberverwaltungsgericht zu klagen. Die Vorbereitungen laufen. Die Klage kann erst eingereicht werden, wenn der Regionalplan Rechtskraft erlangt hat. Das könnte im Frühjahr 2024 der Fall sein. Zuvor hat das Wirtschaftsministerium drei Monate Zeit für die Rechtsprüfung.

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Der RVR-Politik ist das Problem bewusst. Dennoch ebnete sie in der Sondersitzung am 17. Oktober mit großer Mehrheit den Weg für den Feststellungsbeschluss des Regionalplans am 10. November. Allerdings liegt für die Verbandsversammlung bereits ein Begleitantrag von SPD, CDU und Grünen vor, der die durch den Regionalplan drohenden Folgen in den Kiesabbaugebieten zumindest abschwächen soll. Unter anderem geht es darin um eine möglichst schnelle Änderung entsprechend eines neuen Landesentwicklungsplans und um einen verbindlichen Austausch von RVR, Kommunen, Kreis und Rohstoffunternehmen über die Nachnutzung abgeschlossener Abbauflächen. Ob das zur Befriedung des Konflikts im Kreis Wesel führen kann, bleibt abzuwarten.