Kreis Wesel. Tannenzweige, Äste, Zapfen und ein wenig Kreativität, schon ist die Weihnachtsdeko fertig. Doch Vorsicht, manches ist verboten

Natürliche Dekoration in der Festzeit geben eine heimelige Atmosphäre. Warum also nicht in die Wälder des Kreises gehen, und sich eindecken?

Diese Dinge sind im Wald verboten:

  • Wer Deko sammelt, um sie zu verkaufen, macht sich strafbar, das ist Diebstahl.
  • Zudem darf der Wald nicht zu gewerblichen Zwecken betreten werden. Ausnahmen müssen genehmigt sein und sind meist nicht kostenlos.
  • Niemand darf in den Wald gehen und sich einen Tannenbaum schlagen. Zweige abzuknipsen kann erlaubt sein, in kleinen Mengen (Prinzip Handstrauß)..
  • Im Naturschutzgebiet darf nicht gesammelt werden.

Reinhard Krebber, Vorsitzender der Bezirksgruppe Kreis Wesel im Waldbauernverband NRW, spricht für die privaten Waldbesitzer im Kreis. Und er sieht es gar nicht gern, wenn Waldbesucher etwas mitnehmen, egal was – mit Ausnahme von ein paar Beeren oder Pilzen vielleicht. Förster Michael Herbrecht relativiert das etwas für das Regionalforstamt Niederrhein – die gesetzlichen Regelungen allerdings sind in allen Wäldern gleich.

Wälder dürfen betreten werden, aber immer auf eigene Gefahr

Normalerweise, so Krebber, soll alles im Wald belassen werden. Klar, er werde nicht wegen ein oder zwei Tannenzapfen hinter jemandem her rennen, aber: „Zapfen haben ihre Funktion im Wald, dienen als Futter für Eichhörnchen und Vögel.“ Und wer in den Wald gehe, Zapfen und Zweige sammele, um sie dann auf dem nächsten Weihnachtsmarkt zu verkaufen, der begehe einfach einen Diebstahl.

Förster Michael Herbrecht vom Regionalforstamt Niederrhein klärt über die Rechtslage auf. „Es kommt immer darauf an, wo man ist. Im Naturschutzgebiet darf gar nichts aus dem Wald mitgenommen werden“, sagt er.

Grundsätzlich heißt es: Das Betreten des Waldes ist generell erlaubt, das gilt auch für die Wälder privater Eigentümer. Sie müssen Spaziergänger, Jogger und andere Freizeitbesucher dulden, auch wenn sie das mitunter ärgert, unter anderem, weil sich nicht jeder und jede so benimmt, wie es dem Wald förderlich wäre, aber auch weil es sich schlicht um ihren Besitz handelt. Betreten ist dennoch erlaubt, man darf keinen Wald anlegen und den Zutritt dazu verwehren. „Aber: ausschließlich zur Erholung und immer auf eigene Gefahr“, erläutert Herbrecht. Fällt also jemandem ein Ast auf den Kopf, haftet der Waldbesitzer nicht, egal ob privat oder öffentlich. Und: Reinhard Krebber liegt vollkommen richtig: Wer aus gewerblichem Interesse sammelt, handelt gegen das Gesetz.

Ein Handstrauß darf nur vom Weg aus gesammelt werden

Was ist nun mit den Tannenzweigen für das eigene Zuhause? „Was hier zählt, ist das Stichwort Handstrauß. Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn Menschen Wanderungen unternehmen, den Wald erleben und dort Spaß haben. Sie dürfen auch schöne Dinge zur Erinnerung mitnehmen“, sagt Herbrecht, das betreffe im Sommer auch ein paar Blümchen für den Frühstückstisch, im Winter ein paar Zweige.

Voraussetzung ist, dass alles vom Weg aus erreichbar ist. Niemand darf sich quer durchs Gebüsch schlagen, um an ein begehrtes Objekt zu kommen.

Vom Weg aus sei es sogar erlaubt, eine Rosenschere zu nehmen und ein paar Äste abzuknipsen – zum Handstrauß, mehr nicht. Wie groß nun ein Handstrauß ist, das könnte Ansichtssache sein. Herbrecht schätzt, dass ein bis zwei kleine Zweige in Ordnung gehen. Aber nur dann, wenn sie für den privaten Gebrauch sind.

Wer den Wald gewerblich nutzen will, braucht eine Genehmigung

Ganz klar sind die Regeln für den gewerblichen Bereich. Das betrifft nicht allein Menschen, die Gegenstände suchen, um sie beispielsweise zu Adventsdeko zu verbasteln und weiter zu verkaufen. Herbrecht erläutert, dass es nicht erlaubt ist, den Wald einfach so aus gewerblichen Gründen zu betreten: Das betrifft auch Hundeschulen und Sportanbieter, also jeden, der den Wald der ihm nicht gehört quasi vermarktet. Treffen sie auf solche Gruppen, ahnden die Förster das.

Schöne Dinge im Wald sammeln, mit gekauften oder gebastelten Elementen kombinieren: Das wird stimmungsvoll. Aber Vorsicht: Manche Dinge sind nicht erlaubt (Symbolbild).
Schöne Dinge im Wald sammeln, mit gekauften oder gebastelten Elementen kombinieren: Das wird stimmungsvoll. Aber Vorsicht: Manche Dinge sind nicht erlaubt (Symbolbild). © WR | Marcus Lemke

Gewerbliches legalisieren

Wer den Wald gewerblich nutzt, sollte den Eigentümer um Erlaubnis fragen, egal ob der Wald öffentlich ist oder in Privatbesitz. Wie finde ich heraus, wem der Wald gehört? „Sprechen Sie mit dem Förster Ihres Vertrauens“, sagt Herbrecht. Förster können Ansprechpartner nennen. Etliche Eigentümer nutzen gewerbliche Aktivitäten in ihren Wäldern als Einnahmequelle.

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