Goch. Die Unterlagen zum Bürgerentscheid Grundschulstandorte Kessel/Asperden kommen per Post. Bis dahin muss der Stimmbrief abgegeben werden.

Die Deutsche Post hat im Auftrag der Stadt Goch mit dem Versand der Abstimmungsunterlagen zum Bürgerentscheid „Rettet die Grundschule im Ort“ begonnen. Jeder und jede Abstimmungsberechtigte erhält einen Brief.

Insgesamt sind es, Stand jetzt, 29.503. Die genaue Zahl steht erst am 7. Mai fest, bis zu diesem Tag müssten noch neu zugezogene Bürger berücksichtigt werden.

Stimmbriefumschlag bis zum 23. Mai abgeben

Der Brief im A4-Format enthält die Briefabstimmungsunterlagen (ähnlich wie Wahlunterlagen) sowie ein sogenanntes Abstimmungsheft. Darin erläutern die Bürgerinitiative, der Bürgermeister sowie die im Rat der Stadt Goch vertretenen Fraktionen ihre Haltung und geben eine Abstimmungsempfehlung ab.

Wer sich am Bürgerentscheid beteiligen möchte muss sicherstellen, dass sein Stimmbriefumschlag spätestens am 23. Mai 2024 um 16 Uhr im Rathaus der Stadt Goch eingegangen ist. Später eintreffende Stimmen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Alle Informationen zum Bürgerentscheid gibt es im Internet bei www.goch.de/bürgerentscheid. Auch das Abstimmungsheft ist dort verfügbar.

**** Das wurde bisher berichtet****

In weniger als einem Monat ist es soweit: der Bürgerentscheid Schulstandort in Goch steht an. Die Stadt Goch hat nun eine öffentliche Bekanntmachung zum Bürgerentscheid veröffentlicht. In der Bekanntmachung erklärt die Stadt, dass die zugelassene Frage des Bürgerentscheids am 23. Mai wie folgt lautet:

Der Rat der Stadt Goch hat in seiner Sitzung am 5. März das Bürgerbegehren offiziell mit dieser Frage zugelassen. Der Rat der Stadt Goch hat den Tag des Bürgerentscheids dann auf Donnerstag, 23. Mai, festgesetzt. Wichtig: Bis zu diesem Tag muss der Stimmbriefumschlag bis 16 Uhr beim Bürgermeister der Stadt Goch, Markt 2, eingegangen sein.

Wann die Frage wie beantwortet ist

Entschieden ist die Frage, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit („Ja“- oder „Nein“-Stimmen) mindestens 20 Prozent der Abstimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.

Abstimmberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheids (23. Mai 2024) Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor dem Bürgerentscheid, damit seit dem 7. Mai 2024, im Stadtgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Stadtgebiets hat. Von der Abstimmberechtigung ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

Abstimmungsverzeichnis liegt aus

Das Abstimmungsverzeichnis liegt an den Werktagen in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor dem Bürgerentscheid, damit von Freitag, den 3., bis Dienstag, 7. Mai zur allgemeinen Einsicht im Rathaus, Markt 2, zu den nachfolgenden gewöhnlichen Öffnungszeiten des Rathauses aus:

Freitag, 3. Mai: 8 bis 12 Uhr
Samstag, 4. Mai: 10.30 bis 12.30 Uhr
Montag, 6. Mai: 8 bis 1630 Uhr
Dienstag, 7. Mai: 8 bis 16.30 Uhr

Abstimmberechtigte, die nicht im Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, können binnen der Auslegungsfrist vom 3. bis 7. Mai beim Bürgermeister Einspruch dagegen einlegen und einen Antrag auf Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis stellen.

Vordrucke gibt es im Rathaus

Unionsbürgerinnen und -bürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag haben Unionsbürgerinnen und -bürger eine Versicherung an Eides Statt mit den Erklärungen nach § 12 Absatz 8 Kommunalwahlordnung NRW beizufügen.

Vordrucke für die Antragstellung sind im Rathaus der Stadt Goch, Stabsstelle Recht, Datenschutz und Vergabe, Zimmer 2.05, erhältlich.

Antrag auf Eintragung stellen

Die Anträge auf Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis müssen schriftlich gestellt und unterzeichnet werden und spätestens bis Dienstag, 7. Mai, im Rathaus der Stadt Goch eingehen.

Versichert eine abstimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr die Abstimmungsunterlagen nicht zugegangen sind, können ihr bis zum Tage vor dem Bürgerentscheid, damit bis Mittwoch, 22. Mai, 12 Uhr, im Rathaus der Stadt Goch, Zimmer 2.05, neue Abstimmungsunterlagen übergeben werden.

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