Kleve. Neue Bebauungspläne werden jetzt intensiver hinsichtlich ihrer klimatischen Auswirkungen geprüft.

Das Thema Klimaschutz wird fortan bei der Erstellung von Bebauungsplänen in der Stadt Kleve eine größere Rolle spielen. Meike Rohwer vom Fachbereich Planen und Bauen erklärte den Ratsvertretern, nach welchen Kriterien Bauvorhaben in der Stadt künftig eingeteilt werden. In der sogenannten „Klima-Checkliste“ wird jedes Neubauviertel oder jedes Einzelvorhaben nach unterschiedlichen Kriterien bewertet. So schaut die Verwaltung, ob es in der Nähe Grünflächen gibt, ob ein ÖPNV-Anschluss vorhanden ist, ob es einen Straßenanschluss gibt oder einen Radweg. Auch soziale Einrichtungen wie Kindertagesstätte, Schule oder Spielplätze fließen in die Bewertung ein, ebenso die Nahversorgung in der Umgebung.

Welche Auswirkungen haben Bauvorhaben auf das Klima?

Ferner wird geschaut, welche Auswirkungen ein Bauvorhaben auf das Stadtklima haben wird hinsichtlich der Bildung urbaner Hitzeinseln oder der Lage in Frischluftbahnen. Die Ausrichtung des Gebäudes zur Nutzung von Sonnenenergie wird wichtig sein oder auch der Versiegelungsgrad. Wird ein Haus mehrgeschossig gebaut, wird es positiver bewertet als ein ein- bis zweigeschossiges Gebäude.

Jeder einzelne Punkt wird von der Verwaltung mit einem Plus- oder Minus-Zeichen oder einer „0“ versehen und dem Stadtrat als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung gestellt. Den Anfang machte man bereits mit einem Neubauvorhaben in Keeken. In der Gesamtbewertung erhielt dieses Vorhaben ein Minus-Zeichen. Dies müsse aber nicht bedeuten, dass es nicht genehmigungsfähig sei, so Baudezernent Jürgen Rauer. Die Entscheidung treffe immer noch der Stadtrat.

Bewertungsschema wird in der Praxis angepasst

Inwiefern diese Bewertungen sinnvoll sind, müsse die Praxis zeigen. „Wir werden das Schema weiter bearbeiten und neue Gesichtspunkte aufnehmen“, so Rauer: „Wir üben erst noch.“

Die Klever Ratsvertreter zeigten sich zufrieden über die Ausarbeitung des Kriterienkataloges. Friedrich Teigelkötter (CDU) geht allerdings davon aus, dass man jetzt länger über jeden einzelnen Bebauungsplan diskutieren werde. Er wollte wissen, ob diese neuen Kriterien auch durch Rechtsmittel beklagt werden können. Bürgermeister Wolfgang Gebing geht nicht davon aus, da die Klimaschutzkriterien nur ein Baustein in der Abwägung seien. Es könne nicht ein einzelnes Kriterium beklagt werden, sonder nur die gesamte Abwägung, so Gebing.