Goch. Nach Kritik von CDU und SPD Goch zur möglichen Änderung beim Bürgerentscheid ändert die Verwaltung ihren Vorschlag. Und zwar so.
Die Stadtverwaltung Goch reagiert auf die Kritik von CDU und SPD Goch. Eine Satzungsänderung zu einem Bürgerentscheid, die in der Ratssitung am 18. Januar geändert werden sollte, wird sich nun auf Notwendigkeiten beschränken.
Verfahren nicht mehr in zwei Schritten
Die Stadt Goch legt dem Rat eine überarbeitete Fassung der vorgesehenen Satzungsänderung zur Durchführung von Bürgerentscheiden vor. Das von der Verwaltung zunächst vorgeschlagene zweistufige Verfahren wird nicht mehr berücksichtigt: Demnach hätten die Bürger per Post die Benachrichtigung als wahlberechtigte erhalten udn hätten dann per Post ihre Briefwahlunterlagen. anfordern müssen oder ins Rathaus zum wählen gehen.
Am Dienstagabend hat eine bereits in der vergangenen Woche terminierte Informationsveranstaltung für den Rat unter anderem zu diesem Thema stattgefunden. Dabei hat sich herausgestellt, dass das zweistufige Verfahren keine Mehrheit finden würde. So arbeitet die Verwaltung die Drucksache nun um. Sie wird in der kommenden Woche vorliegen und im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Die Satzungsänderungen beschränken sich,wenn der Rat dem so zustimmt, dann nur noch auf die rechtlich notwendigen Änderungen. Es wird demnach bei einem Bürgerentscheid weiterhin nur einen Brief aus dem Rathaus geben, der neben Wahlbenachrichtigung und Informationsheft auch die Briefwahlunterlagen nebst Stimmzetteln enthalten wird.
>>> So berichtete die NRZ bisher
Die CDU Goch hält es für einen „ungeheuerlichen Vorgang“, dass der Bürgermeister für die kommende Ratssitzung am Donnerstag, 18. Januar, eine Änderung der Satzung zu Bürgerentscheiden vorschlägt. Nach CDU-Lesart erschwere das die Bürgerbeteiligung in Goch, gerade auch zum Thema Niers-Kendel-Grundschule Kessel. Die Stadt hält dagegen: Vielmehr sollten die Möglichkeiten der Beteiligung erweitert werden.
Satzungsänderung geht über das erforderliche Maß hinaus
„Das Pikante daran ist, dass die Satzungsänderung weit über das erforderliche Maß hinaus geht“, kritisiert die CDU. „So sollen die wahlberechtigten Gocher Bürgerinnen und Bürger die Briefwahlunterlagen bei künftigen Bürgerentscheiden nicht mehr postalisch zusammen mit der Wahlbenachrichtigung erhalten“, zählt die CDU auf, sondern die Stimmberechtigten erhielten im ersten Schritt zunächst nur eine Wahlbenachrichtigung und müssten dann „im zweiten Schritt nochmals selbst aktiv werden“ und die Wahlunterlagen entweder anfordern oder im Rathaus abholen.
Nach Auffassung von Stefan Rouenhoff, Vorsitzender des CDU-Stadtverbandes Goch, und Christian Janßen, Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Kessel, sei dies „gerade auch mit Blick auf den anstehenden Bürgerentscheid zur Niers-Kendel-Schule ein ungeheuerlicher Vorgang“, der die Bürgerbeteiligung „deutlich erschwert“. Das Vorhaben von Bürgermeister Ulrich Knickrehm sende „ein fatales Signal in die Gocher Bürgerschaft“, dass eine hohe Wahlbeteiligung zur Niers-Kendel-Schule ausdrücklich nicht erwünscht sei.
Andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen gingen dazu über, bei Bürgerbeteiligungen die Briefwahlunterlagen postalisch zusammen mit der Wahlbenachrichtigung zu versenden. „In Goch soll nun das glatte Gegenteil geschehen. Das stimmt uns als Gocher CDU sehr nachdenklich und traurig“, so Rouenhoff.
Auch die SPD Goch lehnt den Vorschlag der Verwaltung ab. Fraktionsvorsitzende Jutta Seven meldet: „Der im Vorfeld nicht besprochene Vorschlag kommt komplett zur falschen Zeit. Im laufenden Verfahren die Satzung zu ändern sendet ein falsches Signal. Derzeit werden Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt, bei dem bereits über 2.600 Unterschriften vorliegen. Es ist klar, dass es in Sachen Schule Kessel–Asperden zum Bürgerentscheid kommen wird. Völlig unnötigerweise wird der Eindruck erzeugt, man wünsche sich eine möglichst geringe Wahlbeteiligung.“
Zusätzliche Abstimmungsmöglichkeiten
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Die Stadtverwaltung hält dagegen. Künftig sollten laut Verwaltungsvorschlag die Bürger nicht weniger, sondern zusätzliche Abstimmungsmöglichkeiten bekommen, erklärt auf NRZ-Nachfrage Stadtsprecher Torsten Matenaers. „Darüber entscheidet auch nicht der Bürgermeister, sondern der Rat.“ Künftig sollen nach dem Verwaltungsvorschlag die Bürger zum einen per Brief abstimmen können. Zusätzlich werde es aber auch ein Briefwahlbüro im Rathaus geben. Sieben Tage vor dem Datum des eigentlichen Bürgerentscheides kann jeder dort alternativ auch per Urne direkt abstimmen – das hat es vorher nicht gegeben. „Das würde dann genauso sein wie bei allen anderen Wahlen auch“, so der Stadtsprecher. „Da nicht auszuschließen ist, dass es in diesem Jahr in Goch zu einem Bürgerentscheid kommt, möchte die Verwaltung rechtzeitig alle vorbereitenden Schritte einleiten.“
Bisher bekamen Gocher Bürger einen dicken Brief, in dem steckte die Benachrichtigung, dass sie berechtigt sind, am Bürgerentscheid teilzunehmen, dazu das Informationsheft, in dem alle Fakten dargestellt werden. „Denn das ist vorgegeben, dass die Bürger wirklich über alles nochmal gezielt informiert werden, um was es letztendlich geht“, zählt Matenaers auf. Außerdem wurden nach alter Satzung gleich alle Wahlunterlagen inklusive Stimmzetteln mit verschickt. „Das war anders als es die Bürger von anderen Wahlen wie Kommunal-, Landtags- oder Bundestagswahl gewohnt sind.“
Nach unserer Auffassung auf jeden Fall rechtssicherer
Künftig solle das angepasst werden, schlägt die Verwaltung vor. Alle Bürger bekämen die Wahlbenachrichtigung, und wer interessiert ist, lasse sich die Briefwahlunterlagen zukommen. Oder geht ins Briefwahlbüro im Rathaus. Dass nicht gleich alle Stimmzettel mit verschickt werden, könne die Gefahr des Verlustes minimieren und etwaige Manipulationen vermeiden – denn jeder fordere ja dann seinen eigenen Stimmzettel an. „Das ist nach unserer Auffassung auf jeden Fall rechtssicherer“, so der Stadtsprecher, denn es würde aus Gründen der Manipulationssicherheit ja auch bei Wahlen für politische Gremien niemals anders gehandhabt werden. „Aber entscheiden muss der Rat.“
Die gültige Satzung der Stadt Goch zur Durchführung von Bürgerentscheiden ist knapp 19 Jahre alt. „Sie orientiert sich an den Regelungen der Kommunalwahlordnung und ist dementsprechend auch anzupassen“, so Matenaers. Zum einen seien viele redaktionelle Änderungen nötig, etwa, wann genau das Abstimmungsverzeichnis aufgebaut wird, wo was entschieden wird, wie viele Personen abstimmen dürfen. „Fristen gleichen sich der Kommunalwahl an“, erklärt Matenaers. Bisher wurden Bürgerbeteiligungen 35 Tage vorher bekannt gegeben, künftig müssen es 42 Tage vorher sein.
Alle Informationen zur Ratssitung Goch und auch zu besagten vorgeschlagenen Änderungen sind im Internet https://ris.goch.de zu lesen.