Kleve. Samstags herrscht auf dem Swertz-Parkplatz Hochbetrieb. Doch immer wieder geraten sich Autofahrer in die Wolle, weil die Regeln nicht klar sind.
Am Samstag ist an dieser Kreuzung garantiert wieder der Teufel los. Gefühlt halb Kleve fährt dann zum Baumarkt, um sich für das handwerkliche Wochenende zu rüsten. Doch immer wieder kommt es an dieser Kreuzung zu unschönen Szenen: Autofahrer schreien sich an, es wird gehupt, gedrängelt. Oft ist ihnen nicht klar: Welche Verkehrsregelung gilt denn hier eigentlich? Gilt hier rechts vor links? Oder gehört die Straße zum privaten Parkplatz von Swertz und die Rechtsabbieger müssen warten?
Und was gilt bei Kentucky Fried Chicken?
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Die NRZ hakte nach und Polizeisprecherin Manuela Schmickler klärt auf: Für die erste Einfahrt (im Bild rechts) gilt rechts vor links, da es sich um eine öffentliche Straße handelt (allerdings ohne Schild mit Straßennamen!).
Aber: Wer aus der Einfahrt der Tankstelle (2. Ausfahrt rechts auf dem Bild) rechtsabbiegen will - was viele in ihrer Ungeduld als vermeintliche Abkürzung tun –, der muss warten, da er eine private Fläche verlässt. Das gilt auch für die Ausfahrt von Kentucky Fried Chicken (links). Auch hier handelt es sich um ein Privatgelände und es gilt nicht die Verkehrsregel rechts vor links.