Goch. Die Stadt Goch unterstützt den Kauf von kleinen Solaranlagen, hydraulischen Heizungsabgleich und Lastenräder. Diese Zuschüsse soll es geben.
„Balkonkraftwerke“, hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und Lastenräder: Mit diesen drei Ideen möchte die Stadt Goch lokal den Klimaschutz unterstützen. Nachdem sich der Ausschuss für Umwelt und Verkehr im November des vergangenen Jahres einstimmig auf dieses Paket geeinigt hatte, zurrte das Gremium nun die Details für die Bürgerförderungen fest.
Stimmt auch der Rat endgültig am 14. März zu, dann können die von der Verwaltung ausgearbeiteten Förderrichtlinien am 1. April in Kraft treten. Insgesamt stehen rund 93.000 Euro aus der sogenannten Billigkeitsrichtlinie zur Verfügung, die das NRW-Klimaschutzministerium zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie verlängert hat.
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Bis zu 500 Euro für kleine Solaranlagen
Der Löwenanteil von 60 Prozent (rund 56.000 Euro) dieser Fördergelder soll für die Anschaffung von Stecker-Solar-Geräten, den „Balkonkraftwerken“, bereitgestellt werden. Private Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Erbbauberechtigte und Mieter können für diese steckerfertigen, kleinen Photovoltaikanlagen an Wohngebäuden auf Gocher Stadtgebiet eine 50-prozentige Förderung des Kaufpreises, jedoch maximal 500 Euro beantragen. Mindestens fünf Jahre muss ein gefördertes Stecker-Solar-Gerät an seinem Platz verbleiben.
Kathrin Krystof von den Grünen hatte zunächst vorgeschlagen, den Kreis der Antragsberechtigten auf Mieter zu verengen. Der Ausschuss war sich schließlich jedoch einig, das Fördersystem offen und möglichst einfach zu halten. „Unser Ziel ist es, den ökologischen Aspekt in der Breite zu fördern“, argumentierte Klaus Völling (CDU). Jürgen Vennmanns (BFG) betonte, die Zuschüsse „möglichst schnell auf den Markt zu bringen“. Mindestens 111 neue Balkon-Solaranlagen von Gochern können insgesamt gefördert werden.
„Wir sollten aus den Erfahrungen der Klever lernen und lieber mehr Leute beteiligen als hohe Beträge auszuschütten“, meinte Klaus Völling. Der Klever Stadtrat hatte kürzlich den Zuschuss von 500 auf 200 Euro begrenzt. „Die Preise für die Anlagen sind deutlich gesunken“, stellte Wolfgang Peiter, Leiter des Fachbereichs Bauen und Ordnung. Die 50-Prozent-Regel stelle sicher, dass möglichst viele Interessierte in den Genuss einer Förderung kommen würden.
Hydraulischer Abgleich optimiert die Heizungsanlage
Ein zweiter Fördertopf mit 30 Prozent der Gesamtsumme (rund 28.000 Euro) ist für den hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen vorgesehen, mit dem bei gleicher Leistung nach städtischen Angaben bis zu elf Prozent der Heizkosten eingespart werden können. Wiederum 50 Prozent, aber maximal 400 Euro steuert die Stadt zu den Kosten für die Arbeiten eines Fachunternehmens bei. Dieser Zuschuss, der 69 Mal ausgeschüttet werden kann, richtet sich an private Eigentümer und Erbbauberechtigte mit Erstwohnsitz in Goch, die das Heizungssystem ihrer selbstbewohnten Immobilie optimieren möchten. Auch eine Doppelförderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie die Stadt Goch ist möglich.
Die dritte Fördermaßnahme nimmt Lastenräder in den Blick, die emissionsfreie Alltagserledigungen ermöglichen. Mit zehn Prozent bzw. gut 9000 Euro aus dem gesamten Fördertopf können 18 neue Lastenräder mitfinanziert werden. Über 18-Jährige mit Erstwohnsitz in Goch können eine 20-prozentige Förderung des Kaufpreises, jedoch maximal 500 Euro beantragen (nur einmal pro Haushalt). Frühestens nach drei Jahren kann der Empfänger der Förderung das Lastenrad weiterverkaufen.
Anträge für die drei Klimaschutzförderungen sollen vorwiegend online über goch.de gestellt werden. Zudem können Anträge formlos per E-Mail oder Post an die Stadtverwaltung geschickt werden.
>> Umwandlung von Schottergärten
Bereits seit 2021 unterstützt die Stadt Goch die Umwandlung von Schottergärten in insektenfreundlich und naturnah gestaltete Vorgärten. Sowohl im ersten Jahr als auch 2022 wurden jeweils fünf Projekte mit 1000 Euro gefördert.
Auch im Haushaltplanentwurf für 2023 stehen für den Kampf gegen Schottergärten Mittel zur Verfügung. Mit großer Mehrheit – nur die AfD stimmte dagegen – beschloss der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nun, die Förderrichtlinie dauerhaft einzuführen. Sie tritt am 1. April in Kraft, wenn der Stadtrat am 14. März seine Zustimmung gibt.