Kreis Kleve. Die Wahl von Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 steht bevor. Das muss man als Bewerber für das Schöffenamt mitbringen.

Im Jahr 2023 werden auch in Kleve die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Der Rat der Stadt Kleve und der Jugendhilfeausschuss haben hierzu geeignete Frauen und Männer vorzuschlagen, die am Amtsgericht und Landgericht Kleve als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen und Jugendstrafsachen teilnehmen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Wer sich als Schöffe am Amtsgericht Kleve bewerben kann

Gesucht werden daher Bewerberinnen und Bewerber, die im Einzugsgebiet des Amtsgerichtes Kleve (Bedburg-Hau, Goch, Kalkar, Kleve, Kranenburg und Uedem) wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, sprich die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Hier kann man sich auf das Schöffenamt bewerben

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Interessenten können sich bis zum 19. März über die Internetseite der Stadt Kleve (www.kleve.de/stadt-kleve/service/sicherheit-kleve/schoeffen) bewerben.