Kleve. Das geplante Gebäude zwischen Gruftgasse und Arntzstraße in Kleve soll in seinen Ausmaßen begrenzt werden.
Die Protestschreiben der Bürger haben Wirkung gezeigt. Die Klever Stadtverwaltung wird den Bebauungsplan für die Gruftgasse / Arntzstraße noch einmal anpassen. Wie berichtet, möchte ein Investor die heruntergekommenen Immobilien auf diesem Grundstück abreißen und einen Neubau errichten.
Gebäudehöhe soll begrenzt werden
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Baudezernent Jürgen Rauer teilte jetzt mit, dass der Neubau anderthalb Meter von der Grundstücksgrenze zurückspringt und dass die Gebäudehöhe an der Gruftgasse auf eine zweigeschossige Bauweise reduziert werden kann. Die gegenüberliegenden Anwohner der Gasse hatten massive Verschattungen ihrer Häuser und Wohnungen befürchtet (wir berichteten). Die maximale Außenwandhöhe soll im Bebauungsplan auf 8,50 Meter reduziert werden. An der Arntzstraße soll eine dreigeschossige Bauweise erlaubt werden.