Rees. Von 208 Reeser Sperrpfosten, Umlauf- oder Wegesperren werden 88 erhalten. Der Rest wird entfernt. Auch NRW-Erlass spielt eine Rolle.

Sperrpfosten, Umlauf- oder Wegesperren – viele davon wurden in Rees im Laufe der Jahre gebaut. Zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern oder zum Ausschluss des Kfz-Verkehrs.

Viele dieser Anlagen bergen inzwischen Gefahrenpotenzial, vor allem für Radfahrer, erläuterte Stephanie Schlebusch, zuständig für das Radverkehrskonzept, im jüngsten Ausschuss für Umwelt, Bau und Vergabe der Stadt Rees. Zum einen bestehe Kollisionsgefahr mit den Absperrvorrichtungen selbst: Die ersten Radfahrer könnten den Poller noch gut erkennen und passieren, die nachfolgenden würden ihn schneller übersehen und kollidieren. Zum anderen würde die Fahrbahn durch die Sperrvorrichtungen verengt, Radfahrer könnten hier zusammenstoßen. Zudem würden die Anlagen vom nachfolgenden Verkehr ablenken, Unachtsamkeit birgt auch hier Unfallgefahr.

Alle Einrichtungen wurden digital erfasst

In der Vergangenheit habe es Beschwerden gegeben, dass die ein oder andere Einrichtung zu prüfen sei. Im Zuge der Erarbeitung des Radverkehrkonzepts wurde ebenso berichtet, dass einige der Sperreinrichtungen Radfahrer behindern würden.

So sind jetzt alle Poller und Umlaufsperren im Stadtgebiet digital erfasst, 208 Standorte wurden ermittelt. Vor Ort wurde jede dieser Anlagen vermessen, die Breite und Durchfahrtsbreite ermittelt, Fotos gemacht und unterschieden, ob sie dem Schutz des Radverkehrs oder dem Ausschluss des Kfz-Verkehrs dienen.

Erlass am 17. Januar

Während dieser Arbeiten wurde am 17. Januar 2024 ein Erlass zu „Verkehrseinrichtungen und Verkehrshindernissen auf Verkehrsflächen, auf denen Radverkehr zugelassen ist“ vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Nach diesem müssen alle Verkehrseinrichtungen wie Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte etc. von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde – in diesem Fall Kleve – angeordnet werden. Auch bereits vorhandene. „Das hat unser Konzept nochmal komplett nach links gedreht“, so Stephanie Schlebusch. „Nichtsdestoweniger haben wir das aber gewissenhaft eingearbeitet.“

Nach dem Erlass sind Einrichtungen grundsätzlich nur zulässig, wenn eine „qualifizierte Gefahrenlage“ für den Radverkehr besteht. Auf den Einsatz von Pollern ist wegen der hohen Kollisionsgefahr und der schlechten Sichtverhältnisse zu verzichten, alternativ sind Umlaufsperren einzusetzen. Darüber hinaus sind Verkehrseinrichtungen zum Ausschluss des Kfz-Verkehrs unzulässig. Die Einhaltung der Verkehrsregeln obliegt der Verkehrsüberwachung, d.h. der Polizei. Ausgenommen sind Anlagen auf Forst- und Wirtschaftswegen.

Entscheidung „Erhalt“ oder „Entfernung“

Im ersten Schritt der Überprüfung im Stadtgebiet Rees wurde zunächst entschieden, ob Poller oder Umlaufsperre an dieser Stelle notwendig sind und dann eine Empfehlung „Erhalt“ oder „Entfernung“ ausgesprochen. In einem zweiten Schritt wurde geprüft, ob bei den zu erhaltenden Anlagen Änderungen in Art und Breite erforderlich sind. Umlaufsperren, die sich nicht in einem verkehrssicheren Zustand befinden, werden nicht ersetzt. Darüber hinaus sollen Umlaufsperren, deren Durchfahrtsbreite unter dem Richtwert von 1,30 Metern liegt, durch schmalere Sperren ersetzt werden, um die Durchfahrt von Lastenfahrrädern, Therapiefahrrädern, Fahrrädern mit Anhängern etc. zu ermöglichen.

Wenn wir zu dem Entschluss gekommen sind, dass die Einrichtung entfernt werden, dann wurde natürlich die Sicherheit überprüft. Das war das A und O bei allen Entscheidungen.
Stephanie Schlebusch - zuständig für das Radverkehrskonzept Stadt Rees

„Wenn wir zu dem Entschluss gekommen sind, dass die Einrichtung entfernt werden, dann wurde natürlich die Sicherheit überprüft. Das war das A und O bei allen Entscheidungen“, versichert Schlebusch. Das könne dazu führen, dass Ersatzmaßnahmen notwendig werden. Zum Beispiel in Form von Verkehrszeichen oder entsprechenden Markierungen. In einigen Fällen sei auch eine Vorfahrtsänderung denkbar oder auch die Errichtung einer Fahrradstraße. Dies würde aber vorher mit der Straßenverkehrsbehörde Kleve abgestimmt.

88 von 208 bleiben erhalten

Nach Fallunterscheidungen handelt es sich dabei um Poller-, Umlauf- oder Wegesperren, die sich nicht auf Verkehrsflächen mit Radverkehr befinden und dem Schutz von besonderen Einrichtungen wie z.B. Spielplätzen, Kindergärten, Altenheimen oder der Feuerwehr dienen (56). Poller und Umlaufsperren, die dem Schutz von Radfahrern dienen, z.B. an gefährlichen Kreuzungen mit Bundes-, Landes-, Kreis- oder stark befahrenen Gemeindestraßen (9), Anlagen, die dem Wald- und Gewässerschutz (3) oder dem Deichschutz (17) dienen und solche, die den Durchgangsverkehr verhindern (3).

Für 120 Standorte wurde die Entfernung empfohlen. Damit und mit der Errichtung von Ersatzmaßnahmen könnte im Sommer begonnen werden. Zusätzlich werden alle zu erhaltenden Absperrvorrichtungen mit reflektierenden Aufklebern versehen.

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