Emmerich/Kleve. Prozessauftakt im Landgericht Kleve: Verhandelt wird ein schwerer Fall von Vergewaltigung in Emmerich. Das wird dem 24-Jährigen zur Last gelegt.
Ein besonders schwerer Fall von sexuellem Missbrauch wird seit Dienstag, 29. August, am Landgericht Kleve verhandelt. Ein 24-jähriger Mann rumänischer Staatsangehörigkeit wird beschuldigt, am 5. Februar gegen 4 Uhr morgens eine junge Frau im Keller eines Mehrfamilienhauses in Emmerich eingesperrt und unter Mordandrohung mehrmals zum Oralverkehr gezwungen und vergewaltigt zu haben. Der Mann wurde vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 6. Februar in Untersuchungshaft in der JVA Kleve.
Mit Cuttermesser bedroht und zum Sex gezwungen
Laut Staatsanwaltschaft traf der 24-Jährige das mutmaßliche Opfer in den frühen Morgenstunden des 5. Februar. Er hatte die Geschädigte zufällig am Vorabend kennengelernt und sich per WhatsApp am Haus seiner Schwester verabredet. Er soll die Frau mit in den Kellerraum des Mehrfamilienhauses genommen, die Tür verschlossen und die Frau zu sexuellen Handlungen gezwungen und sie vergewaltigt haben. Als die Frau nach Schilderung der Staatsanwaltschaft versuchte, die Handlungen abzublocken, setzte er ihr ein Cuttermesser an die Kehle und drohte, sie umzubringen.
Während des Übergriffs gelang der Frau ein Anruf mit dem Handy, bei dem sie einen Bekannten um Hilfe bat. Er sollte dem Angeklagten auf Rumänisch sagen, dass sie Angst habe und gehen wolle. Zunächst soll der Angeklagte zugesagt haben, dass der Bekannte die Frau abholen könne. Im Anschluss soll er ihr jedoch das Handy weggenommen und weiter sexuelle Handlungen vorgenommen haben.
Nachdem der Mann laut Staatsanwaltschaft von der Frau abließ und die Tür aufsperrte, floh diese und erreichte gegen 10 Uhr die Wohnung ihrer Eltern. Aus Angst vor Verfolgung und weil die Eltern nicht öffneten, habe die Frau die Glasscheibe der Wohnungstür zerschlagen.
Angeklagter nimmt keine Stellung
Nach Verlesung der Anklage und vor der Vernehmung der Zeugen ließ der 24-Jährige durch seinen Verteidiger mitteilen, dass er Angaben zur Person machen werde, zu den Anklagepunkten jedoch keine Stellung nähme.
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Die zum Prozessauftakt geladenen Zeugen – eine Polizeibeamtin und zwei Polizeibeamte, die in der Tatnacht im Einsatz waren – sagten einheitlich aus, einen besorgten Anruf des Bekannten der Frau erhalten zu haben, in dem dieser die Notlage des mutmaßlichen Opfers beschrieben habe. Da es sich um einen Videocall gehandelt habe, habe der Mann sehen können, dass die Frau sich in einem Raum mit vermutlich schalldichten Wänden befand. Da er nicht wusste, um welche Adresse es sich handelte, rief er die Polizei. Diese durchsuchte den vermuteten Bereich in Emmerich, jedoch ohne Erfolg. Eine Standortfeststellung war nicht möglich.
Zu Alkohol- und Drogenkonsum gezwungen
Zu einem späteren Zeitpunkt stellte sich heraus, dass die Geschädigte nach der Flucht zu ihren Eltern in ein Krankenhaus gegangen war. In der Notaufnahme hätten die Beamten eine sehr aufgelöste, weinende Frau vorgefunden, die zunächst kaum zur Kommunikation fähig gewesen sei.
Der grobe Sachverhalt wurde in der Wache aufgenommen und der Fall an die Kriminalpolizei übergeben. Außerdem wurde ein Alkohol- und Drogentest durchgeführt, der in beiden Fällen positiv ausfiel. Das mutmaßliche Opfer gab an, zum Konsum gezwungen worden zu sein. Auch konnte sich die Frau nach Angaben der Zeugen nicht erinnern, wie sie in den Keller gekommen war. Der Gesamteindruck der Frau wurde als desorientiert und verwirrt beschrieben.
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Die Verhandlung wird am 12. und 19. September am Landgericht Kleve mit 14 weiteren Zeugen fortgesetzt.