Emmerich. Ein Hundebesitzer aus Emmerich wünscht sich einen Freilauf für Hunde in der Innenstadt. Was die Stadt dazu sagt und welche Problematik es gibt.
Die Stadt Emmerich hat in dieser Woche einen Appell an Hundebesitzer gerichtet, dass diese ihre Hunde offiziell anmelden. Denn die Vermutung liegt nahe, dass es in Emmerich Hunde gibt, die eben nicht angemeldet sind. Sprich: Es wird auch keine Hundesteuer entrichtet.
Rechnung der Stadt überzeugt Hundebesitzer aus Emmerich nicht
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Hajo Hartmann ist Hundebesitzer. Und er bezweifelt eine Rechnung, die die Stadt bezüglich der nicht angemeldeten Hunde aufgemacht hat. Die Stadt sagt: Die Menge der verbrauchten Hundekotbeutel sei ein Hinweis, dass es mehr als 2900 Hunde in Emmerich geben könnte. In Emmerich sind es 200.000 Stück im Jahr. „Wenn es 2900 Hunde in Emmerich gibt und man dreimal am Tag einen Hundekotbeutel braucht, liegt der Jahresverbrauch doch bei über drei Millionen Stück“, rechnet Hartmann vor. „Das ist also kein Argument.“
Die NRZ konfrontierte die Verantwortlichen im Rathaus mit der Rechnung des Hundebesitzers. „Wir beziehen uns auf den Vergleich mit einer Großstadt. Wenn wir beim Verbrauch auf dem Niveau von Essen liegen, sagt das schon eine Menge aus“, so Tim Terhorst, der die Stabsstelle Kommunikation in der Stadtverwaltung leitet.
Wunsch: Freilauf für Hunde in der Emmericher Innenstadt
Das Echo auf die Hundesteuer aus den Sozialen Medien ist auch nicht besonders freundlich. Der Tenor lautet: Warum muss man überhaupt Hundesteuer zahlen? Auch Hajo Hartmann findet, dass die Stadt mehr für die Vierbeiner tun könnte. Ihm schwebt etwa ein eingezäunter Freilauf in der Innenstadt vor.
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„Grundsätzlich würden wir uns als Stadt nicht gegen so etwas sperren“, sagt Terhorst. Die Problematik: Es müsste erst einmal eine geeignete Fläche gefunden werden, die sich dann auch im Besitz der Stadt Emmerich befindet. Das ist zum Beispiel nicht der Fall bei der Wiese am Krankenhaus, die für einen Freilauf vorgeschlagen wurde.
Hundesteuer ist eine Steuer und keine Gebühr
Grundsätzlich, und das betont Terhorst noch einmal, handelt es sich bei der Hundesteuer, wie der Name schon sagt, um eine Steuer. Nicht um eine Gebühr. Heißt: Die Einnahmen müssen nicht zweckgebunden ausgegeben werden. „Mit der Einnahme aus der Vergnügungssteuer finanzieren wir ja auch keine Spielautomaten“, so der Stadtsprecher.
So kann man die Anschaffung von 200.000 Hundekotbeutel pro Jahr als eine Art Gefälligkeit der Stadt auslegen. Verpflichtet ist sie nicht dazu. Im Gegenteil. Jeder Hundebesitzer ist für die Hinterlassenschaft seines Vierbeiners verantwortlich. Damit auch für die Entsorgung.