Emmerich. 2021 begutachtete die Stadt Emmerich ihre Friedhöfe – und machte dabei rund 200 ungepflegte Grabstellen aus. So wurde dagegen vorgegangen.

Das Unkraut steht mehrere Zentimeter hoch. Von der Erde ist eigentlich gar nichts mehr zu sehen. Und die Birke, die sich sicherlich hier schon vor langer Zeit neu angesiedelt hat, ist fast zwei Meter hoch. Von frischen Blumen oder gar einem Grablicht fehlt jede Spur. Kurzum: Die Grabstelle auf dem Emmericher Hauptfriedhof fällt ins Auge.

Natürlich nicht in positiver Form. „Ungepflegte Grabstellen sind ein Ärgernis“, sagt Tim Terhorst. „Und das nicht nur für uns seitens der Stadt, sondern auch jene, die sich selbst um Gräber kümmern und unsere Friedhöfe besuchen“, ergänzt der Stadtsprecher.

Auf das Erscheinungsbild des Friedhofes kommt es an

Die Verantwortlichen wissen: Das Erscheinungsbild des Friedhofes ist wichtig. So hat auch das Team des Friedhofes in den vergangenen Jahren selbst Zeit und Geld investiert, um seine Hausaufgaben zu machen. Aber nicht so einige Verantwortliche der Gräber.

Und mehr noch: Die Zahl der ungepflegten Grabstätten in Emmerich habe in den vergangenen Jahren stark zugenommen. „Daher haben wir uns einmal intensiv mit den ungepflegten Grabstellen beschäftigt“, wie Lutz Bröder, Bereichsleiter Friedhof bei den Kommunalbetrieben in Emmerich (KBE), erklärt.

2021 mussten zirka 200 Nutzungsberechtigte angeschrieben werden

Im Frühjahr 2021 fanden Begehungen auf den Friedhöfen in Emmerich und Elten statt. Das Ergebnis: zirka 200 Nutzungsberechtigte wurden angeschrieben, sich – binnen eines bestimmten Zeitraumes – um dem Pflegezustand ihrer Grabstelle zu kümmern. Das Problem dabei ist aber: „Oftmals lassen sich die Nutzungsberechtigten nicht so leicht ausfindig machen“, so Maria Scherzinger, die sich seitens des Friedhofsamtes um die Verwaltung der Grabstellen auf den Emmericher Friedhöfen kümmert.

Manchmal melden sich die Nutzungsberechtigten nicht. Oder sind einfach nicht mehr auffindbar. „Die Suche erfolgt schon sehr intensiv, auch mithilfe der Meldeämter in anderen Kommunen“, so Scherzinger. Doch die Suche ende eben dann, wenn es heißt „unbekannt verzogen“ oder „verstorben“ und der vertretbare Aufwand überschritten werde. Ist keine nutzungsberechtigte Person zu ermitteln, erfolgt die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt und ein Stecker mit dem Hinweis auf die Grabpflege wird am Grab angebracht.

Aktion 2021 zeigte bereits im folgenden Jahr ihre Wirkung

Von den 200 Grabstätten aus 2021 mussten 35 Grabstätten im Amtsblatt veröffentlicht werden. Für 13 Gräber wurde die freiwillige Rückgabe seitens der eigentlich Nutzungsberechtigten erklärt. Die verbliebenen Gräber wurden bis auf zirka 30 Fälle in Ordnung gebracht. Immerhin: Die Bestandsaufnahme aus 2021 hat zur Verbesserung des Erscheinungsbildes der Friedhöfe beigetragen.

Denn im Jahr 2022 erhielten nur 50 Nutzungsberechtigte eine schriftliche Aufforderung. Allerdings: In zwei Fällen wurde das Nutzungsrecht entzogen, da diese Gräber wiederholt ungepflegt und stark verwahrlost waren. Und 16 Grabstätten wurden öffentlich bekannt gemacht – bis Ende Dezember können sich hierzu noch etwaige Berechtigte melden.

Letzte Konsequenz ist die Entziehung des Nutzungsrechtes

Bisher hat es jedoch keine Rückmeldung von möglichen Nutzungsberechtigten gegeben, „so dass das Nutzungsrecht eingezogen wird und die Gräber eingeebnet werden“, erklärt Scherzinger die daraus resultierende Konsequenz. Die Einebnung umfasst die Entfernung der Grabdekoration (Grabstein, Bepflanzung). Särge bzw. Urnen verbleiben dort. Ein eingeebnetes Grab wird nicht frei, dies ist vor Ablauf der Ruhezeit weder erlaubt noch möglich. Bei einigen dieser Gräber endet die Ruhefrist nämlich nicht vor 2030.

Bei den ungepflegten Gräbern, deren Nutzungsberechtigten bekannt sind, werden diese schriftlich aufgefordert, die Grabstätte innerhalb einer angemessenen Frist in Ordnung zu bringen.

Friedhofsamt kann auch ein Bußgeld anordnen

Kommt der Nutzungsberechtigte seiner Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung gemäß Friedhofssatzung die Grabstätte auf seine Kosten in Ordnung bringen oder bringen lassen oder auch das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, ein Bußgeld festzusetzen. „In den meisten Fällen werden die Nutzungsberechtigten tätig und versetzen die Gräber aber wieder in einen würdigen Zustand“, weiß Lutz Bröder.

>> Die Friedhofssatzung der Stadt Emmerich

Die Friedhofssatzung der Stadt Emmerich am Rhein gibt im Übrigen keinen detaillierten Pflegestandard vor, „wobei gemäß Friedhofssatzung das Pflanzen von Bäumen, Sträuchern und anderen großwüchsigen Gehölzen unzulässig ist“, so Bröder. Die Friedhofsverwaltung kann daher anordnen, das insbesondere wuchernde oder absterbende Bäume und Sträucher beschnitten oder beseitigt werden.

Ein wichtiges Prinzip: „Andere Grabstätten und Wege dürfen nicht beeinträchtigt werden.“ Ob ein Grab ungepflegt aussehe, hängt auch vom subjektiven Empfinden der Friedhofsgärtner ab. Die melden sich bei der Verwaltung, wenn Gräber seit längerer Zeit nicht mehr gepflegt würden. Das Ziel der Vorgehensweise sei, so der Betriebsleiter der Kommunalbetriebe Emmerich, Jochem Vervoorst, so „den würdigen Zustand des Friedhofes wahren“.

Die Friedhofssatzung ist unter folgendem Link abrufbar: www.kommunalbetriebe-emmerich.de/staedtische-friedhoefe/ortstrecht.html.

Auch der Ehrenfriedhof für die Opfer des Krieges wurde jüngst auf Vordermann gebracht.
Auch der Ehrenfriedhof für die Opfer des Krieges wurde jüngst auf Vordermann gebracht. © FUNKE Foto Services | Konrad Flintrop