Kreis Kleve. Bundesregierung will Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legalisieren. Für die Caritas-Suchtberatung eine Chance. Polizei sieht es kritisch

Die Bundesregierung ist sich so weit einig: Cannabis soll legalisiert werden. Das jedenfalls sehen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vor. Erwerb und Besitz bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genuss-Cannabis zum Eigenkonsum soll straffrei sein, außerdem erlaubt wäre der private Eigenanbau in begrenztem Umfang. Die Kreispolizei sieht das mit Blick auf ihre Arbeit eher kritisch: „Es ist nicht anzunehmen, dass langjährige, professionelle Akteure des organisierten Betäubungsmittelhandels nach einer Legalisierung von Cannabis ihre Tätigkeiten einstellen“, heißt es gegenüber der NRZ.

Ob und inwiefern mit der Entkriminalisierung von Cannabis eine Entlastung der Polizei auch im Kreis Kleve eintreten wird, sei fraglich. „Das wird stark abhängig sein von der konkreten Ausgestaltung des Gesetzentwurfs“, antwortet die Kreispolizeiin Abstimmung mit dem Innenministerium auf eine entsprechende NRZ-Anfrage. Die Einhaltung der Vorgaben müssten jedenfalls kontrolliert, Verstöße aufgeklärt und geahndet werden. Und auch die indirekte Beschaffungskriminalität werde weiter ein Thema bleiben.

Strafverfolgung kann Abschreckungseffekt haben

Das heiße auch, dass die, die kein Geld zur Beschaffung von Drogen hätten, sich auch künftig illegal, „zum Beispiel durch Straftaten“, diese beschaffen werden. „Die Verfolgung dieser Taten wird also weiter polizeiliche Ressourcen binden“, so die Kreispolizei. Wobei bei der Betäubungsmittel-Kriminalität von einem großen Dunkelfeld ausgegangen wird. „Die Strafverfolgung kann daher einen Abschreckungseffekt haben“, meint die Kreispolizei, eine mögliche Verurteilung würde zum Nachdenken über die eigene Lebenssituation anregen und damit weiteren Cannabis-Konsum verhindern.

Barbara Kortland, Leiterin der Beratungsstellen für Suchtfragen der Caritas Kleve, sieht die geplante Cannabis-Legalisierung als Chance. „Wenn Konsumenten Cannabis nicht mehr auf der Straße, sondern künftig in Apotheken kaufen könnten, würden sie hochwertigen Stoff erhalten, nichts mehr gestrecktes oder gepanchtes“, sagt sie. Das sei letztlich Verbraucherschutz.

Cannabis-Konsum kann Psychosen auslösen

Konsumieren sollte man Cannabis aber auch nur, wenn es einem gut gehe, rät sie. „Es kann entspannen und beruhigen. Man sollte es aber nur nutzen, wenn es einem körperlich und auch seelisch gut geht“, sagt die Suchtberaterin. Sie weißt darauf hin, dass der Cannabis-Konsum Psychosen auslösen kann. Kortland plädiert dafür, dass Cannabis künftig dann nur von lizensierten Verkaufsstellen, zum Beispiel Apotheken, ausgehändigt werden sollte. „Zu Wirkung, Konsum und Risiken können wir als Beratungsstelle aufklären“, ergänzt sie.

Barbara Kortland ist dafür, dass Cannabis erst ab dem 21. Lebensjahr kontrolliert abgegeben werden sollte. „Viele Konsumenten sind sehr jung, im Schnitt 16 Jahre, also auch jünger“, weiß sie. Studien zufolge sei das Hirn bei jungen Menschen noch in einer empfindlichen Entwicklungsphase, die durch den Cannabis-Konsum geprägt wird. Deshalb sei der Jugendschutz ganz wichtig.