Isselburg. Die L 459 zwischen Anholt und Millingen wird saniert. Dabei kommt es auch zu einer Vollsperrung, die sich auf den Schülerspezialverkehr auswirkt.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW in Coesfeld plant die Sanierung der L 459 zwischen Anholt und Millingen. Mit Baubeginn ist etwa im April 2022 zurechnen. Es ist mit einer Bauzeit von mindestens sechs Monaten zu rechnen.

Während der ersten Bauabschnitte wird es an der Kreuzung Niederstraße/Gendringer Straße eine Baustellenampeleinrichtung geben. Während dieser Bauabschnittsphase kann es zwar zu Verzögerungen im Schulbusverkehr kommen, diese dürften aber voraussichtlich nicht zu wesentlichen Einschränkungen im Schülerspezialverkehr führen, so die Einschätzung der Stadtverwaltung Isselburg.

Vollsperrungen der L 459 beeinträchtigt Pünktlichkeit der Schulbusse

Während der ersten Bauabschnitte wird es an der Kreuzung Niederstraße/Gendringer Straße eine Baustellenampeleinrichtung geben.
Während der ersten Bauabschnitte wird es an der Kreuzung Niederstraße/Gendringer Straße eine Baustellenampeleinrichtung geben. © FUNKE Foto Services | Judith Michaelis

Vor Beginn des ersten Bauabschnitts werden die Eltern der Schulbuskinder zunächst über evtl. Verzögerungen informiert. Nach einer Woche Erprobung müsste möglicherweise eine vorübergehende Anpassung der morgendlichen Abfahrtzeit erfolgen.

Die weiteren Bauabschnitte zwei bis sieben ziehen Vollsperrungen der L 459 nach sich. Und das ist ein Problem. Denn die Umleitung nimmt so viel Fahrzeit in Anspruch, dass der aktuell gültige Fahrplan nach Rücksprache mit dem für den Schülerspezialverkehr beauftragten Schulbusunternehmen und die vom Rat vorgegebene Höchstgrenze für eine tägliche Gesamtbeförderungszeit von einer Stunde nicht eingehalten werden kann.

Isselburger Politik muss über das Schulbus-Problem beraten

Nach Abzug der Bauzeit für den ersten Abschnitt wird die Anbindung Anholt-Vehlingen voraussichtlich für einen Zeitraum von fünf Monaten unterbrochen sein. Wenn der Ortsteil Vehlingen nicht wie üblich vom Schulbus angefahren wird, könnte nach Einschätzung des Omnibusbetriebs Scholten der bestehende Fahrplan für alle anderen Ortsteile aufrechterhalten werden.

Dennoch: Was nun in der Sitzung des Schulausschusses seitens der Isselburger Politik geklärt werden muss, ist die Frage welche Form der Ersatzbeförderung eingerichtet wird für den Schülerverkehr während der Bauzeit. Es gibt zwei Möglichkeiten, mit der Situation umzugehen.

Weitere Busse sorgen für Mehrkosten von 18.375 Euro

Laut Stadt seien von der Ersatzbeförderung nach aktuellem Stand acht Kinder aus Vehlingen betroffen. Zwei Kinder müssen zur Katholischen Grundschule Anholt befördert werden, vier Kinder zum Grundschulverbund Isselschule - Hauptstandort. Nur drei der betroffenen Kinder besuchen nach aktuellem Stand keine außerunterrichtliche Betreuungseinrichtung.

Zudem werden unterschiedliche Klassen besucht. So könnten täglich ein bis drei Rückfahrten anfallen, erklärt die Stadt. Um hier die Beförderung zu gewährleisten, würde die Stadt ein zusätzliches Beförderungsfahrzeug für die Schüler benötigen. Die geplanten Aufwendungen hierfür würden insgesamt 18.375 Euro betragen.

Zweite Alternative für den Schülerspezialverkehr möglich

Zweite Alternative wäre die Möglichkeit, den Schulbusverkehr für den Zeitraum der Vollsperrung in Vehlingen auszusetzen, um eine angemessene Beförderung für alle weiteren Schulbuskinder gewährleisten zu können. Grundsätzlich bestehe nämlich kein Anspruch auf Beförderung der Kinder durch einen Schulbus.

Die Schülerfahrkostenverordnung NRW sieht allerdings einen Anspruch auf Erstattung der notwendig entstandenen Fahrtkosten vor. Die Eltern könnten dann beim Schulträger einen Antrag auf Erstattung der notwendigen Fahrkosten stellen. Die Stadt rechnet dann mit einer voraussichtlichen Fahrtkostenerstattung an die Eltern in Höhe von insgesamt ca. 600 Euro.

Übrigens: Der Schulträger entscheidet im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung NRW über Art und Umfang der Schülerbeförderung. Ihm obliegt keine Pflicht zur Beförderung. Der Schulträger übernimmt jedoch die notwendigen Fahrkosten, wenn der einfache Fußweg von Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe mehr als 2 km beträgt.

Schulweg im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung NRW ist der kürzeste (Fuß)-Weg zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort.

>> Die Ausschusssitzung

Die Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Schule, Sport, Kultur und Soziales kommen Mittwoch, 2. Februar, um 17.30 Uhr in der Bürgerhalle Herzebocholt in Isselburg zusammen. Auf der Tagesordnung stehen dann: Bericht des Leiters der Zweigstelle Isselburg der Musikschule Bocholt-Isselburg zur Entwicklung der Musikschule im Jahr 2021, sowie Sachstandsbericht des Jobcenters in Isselburg zu aktuellen Entwicklungen und interkommunaler Vergleich.

Ebenfalls auf der Tagesordnung: Entwicklung der Schülerzahlen an den städtischen Schulen (Stand Januar 2022), Anmeldestand der außerunterrichtlichen Betreuungseinrichtungen der städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2022/20237/2022 und Kapazitäten in Flüchtlingsunterkünften/Asylunterkünften.