Duisburg. Fast 16 Hektar im Duisburger Süden will die Stadt für Neubauten freigeben – alle in bisherigen Schutzgebieten. Bürger können widersprechen.

Im Duisburger Süden soll in den nächsten zehn bis 15 Jahren weniger gebaut werden als bislang geplant. Das sieht der überarbeitete Entwurf des Flächennutzungsplans (FNP) vor. Drei ursprünglich vorgesehene Wohnbauflächen entfallen damit. Sobald die verbleibenden Baupläne für 15,86 Hektar Fläche konkret werden, dürfte es trotzdem zu Protesten kommen: Sie befinden sich in Landschafts- und Wasserschutzgebieten.

260 Stellungnahmen wurden während der ersten Offenlage zu den Wohnbauflächen des neuen FNPs abgegeben, laut Duisburger Verwaltung „überwiegend“ zu Vorhaben in Rheinhausen und im Stadtsüden. Kritik habe es dabei hauptsächlich an der Größe der geplanten Entwicklungsflächen und an Schäden für Umwelt und Natur gegeben.

Neuer Flächennutzungsplan: Diese Flächen im Duisburger Süden entfallen

Die Kritik der Bürger hatte Erfolg: Drei Wohnbauflächen sollen nicht mehr im neuen Flächennutzungsplan enthalten sein. Im Duisburger Süden betrifft das:

  • Wohnen am Stadtwald – Weierstraße in Großenbaum
  • Wohnen am Rahmer Bach – Rahm
  • Wohnen im Dorf – Dorfstraße in Serm

Insbesondere gegen die 1,3 Hektar große Fläche in Serm hatte es Proteste gegeben.

Weiterhin im neuen FNP-Entwurf enthalten sind – wenn auch zum Teil kleiner als ursprünglich vorgesehen – drei mögliche Wohnbauflächen, die in bisherigen Landschaftsschutzgebieten bzw. im Wasserschutzgebiet entstehen sollen:

Neuer FNP: Hier will die Stadt Duisburg in Schutzgebieten Häuser bauen

Wohnen am Mündelheimer Rheinbogen: Auf 10,7 Hektar plant Duisburg im neuen Flächennutzungsplan neue Gebiete für Häuser und Wohnungen ein.
Wohnen am Mündelheimer Rheinbogen: Auf 10,7 Hektar plant Duisburg im neuen Flächennutzungsplan neue Gebiete für Häuser und Wohnungen ein. © www.blossey.eu / FUNKE Foto Service | Hans Blossey
  • Mündelheimer Rheinbogen: Auf 10,7 Hektar Ackerfläche ist hier eine künftige Wohnbebauung geplant (Entwicklungsflächen 801-01, 803-07 und 803-11). Zum Vergleich: Das ist 2,5mal mehr Fläche als beim geplanten Neubaugebiet Rahmerbuschfeld, wo 83 Häuser und ein Supermarkt entstehen sollen.
  • Rahm-Ost: 3,06 Hektar sind hier für Neubauten vorgesehen (Fläche 762-02), weitere 0,3 Hektar als sogenannte Sonderbaufläche (Fläche 762-02b)
  • Golfplatz östlich Großenbaumer Allee, Waldgebiete Grindsmark und Huckinger Mark in Großenbaum/Rahm: 1,8 Hektar sollen mit Häusern und Wohnungen bebaut werden (Fläche 762-03)

Ein großer Supermarkt im Schutzgebiet: Das plant die Stadt Duisburg in Rahm

Der Umweltbericht im Auftrag der Stadt Duisburg bewertet die Pläne als konfliktreich:

  • Mündelheimer Rheinbogen: Hier gibt es laut Umweltbericht einen „sehr erheblichen Konflikt“ mit dem Schutzgut Fläche – sprich: Kritisiert wird ein zu hoher Flächenverbrauch. Dennoch sieht der Bericht das Naherholungsgebiet nicht gefährdet: „Die Darstellungen führen insgesamt nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Erholungsraums bzw. der Nutzbarkeit.“
  • Rahm-Ost: Als ähnlich weitreichend wie beim Rheinbogen Mündelheim bewertet der Umweltbericht diese Flächen. Hinzu kommt: Sowohl Wohnbau- als auch Sonderfläche befinden sich im Wasserschutzgebiet. Fazit des Umweltberichts: Wird in Rahm-Ost wie im neuen FNP vorgesehen gebaut, komme es hier „zu umfangreichen Änderungen des Landschaftsbildes“. Dazu dürfte gerade die kleinere Fläche ihren Teil beitragen: Hier ist keine Wohnbebauung geplant, sondern eine Sonderfläche für großflächigen Einzelhandel: ein Supermarkt.
  • Großenbaum/Rahm: Auch diese Fläche befindet sich im Wasserschutzgebiet. Der Umweltbericht lobt: Im Vergleich zum ersten Entwurf für den neuen FNP soll jetzt eine kleinere Fläche zur Bebauung freigegeben werden.

Duisburg erwartet weiteren Protest gegen neue Bauvorhaben

Nach dem als sicher geltenden Ratsbeschluss am 10. Juni soll der neue Entwurf des Flächennutzungsplans erneut für vier Wochen ausgelegt werden. Einwände sind wieder möglich – allerdings nur zu den Änderungen oder Ergänzungen im Vergleich zum ersten Entwurf.

RUND UMS THEMA: IMMOBILIEN IN DUISBURG

Schon vorher kontert Duisburgs Verwaltung Einwände gegen eine weitere Ausweisung von Neubaugebieten: „Dass eine zusätzliche Ausweisung von Wohnbauflächen vor dem Hintergrund des Wohnbauflächenbedarfs nötig ist, steht aus Sicht der Verwaltung außer Frage.“

>> WAS IST EIN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN?

  • Mit einem Flächennutzungsplan legt die Stadt fest, welche ihrer Flächen in den nächsten Jahren wie genutzt werden sollen. Der Plan legt damit die grundsätzlichen Entwicklungsziele fest, die eine Stadt sich gibt.
  • In konkrete Bauprojekte überführt werden diese Flächen aber erst dann, wenn für sie jeweils eigene Bebauungspläne aufgestellt werden.
  • Sowohl Flächennutzungs- als auch Bebauungspläne werden vom Rat der Stadt beschlossen.