Duisburg. Bei Starkregen gibts am Neubaugebiet Am Alten Angerbach Überschwemmungen. Die Gebag verspricht Besserung – und nimmt Hausbesitzer in die Pflicht.

Seit das Neubaugebiet Am Alten Angerbach da ist, bereitet Regen den Anwohnern Sorgen. In der Vergangenheit standen Straßen und Grundstücke teilweise unter Wasser. Inzwischen können die Regenmassen aber besser abfließen, sagen Gebag und Wirtschaftsbetriebe Duisburg.

Überflutung am Alten Angerbach: Diese Maßnahmen sollen das verhindern

Besonders stark betroffen war 2021 die Hermann-Spillecke-Straße. Dafür, dass sich die Situation hier entspannt, soll unter anderem eine Beschotterung um die Verkehrsinsel sorgen: Sie soll die Versickerungsmöglichkeiten erweitern und dafür sorgen, dass sich weniger große Pfützen bilden.

Besonders betroffen von Überschwemmung am Neubaugebiet am Neuen Angerbach war 2021 die Hermann-Spillecke-Straße.
Besonders betroffen von Überschwemmung am Neubaugebiet am Neuen Angerbach war 2021 die Hermann-Spillecke-Straße. © Stefan Kunz

„Die Probleme aus 2021 wurden behoben“, teilen Gebag und Wirtschaftsbetriebe mit; zunächst provisorisch durch zusätzliche Versickerungsflächen, außerdem durch Anpflanzungen. Die „üppigen Grünbereiche“ verbesserten die Fähigkeit des Bodens, Wasser aufzunehmen, statt oberirdisch abzuleiten.

[Von Wohnung bis Hausbau: Unser kostenloser Newsletter informiert über Stadtentwicklung und Neubauprojekte in Duisburg. Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]

Seitdem seien Probleme mit Überschwemmungen rund um das Neubaugebiet Am Alten Angerbach nicht mehr aufgetreten.

Im Zuge der Neubauten waren sowohl die ehemalige Freifläche als auch die Hermann-Spillecke-Straße angehoben worden. Die Folgen für die Anwohner: Ihre Grundstücke liefen bei Regen voll Wasser, so zum Beispiel nach einem starken Sommergewitter im Juli 2021. Seitdem, sagt Gebag-Sprecherin Lisa Melchior, sei die Hermann-Spillecke-Straße um- und ausgebaut und das Gefälle sowie die Situation für die Anwohner verbessert worden.

Zu viel Regen am Alten Angerbach: So funktioniert die Entwässerung

Regen, der rund um die Hermann-Spillecke-Straße fällt, wird über die Regenwasserkanalisation abgeführt. Ein Großteil des Wassers wird laut Gebag über Rinnen in Regenrückhaltebecken geführt, wo es nach und nach versickert. Für schwere Wetterlagen gebe es außerdem Notüberläufe.

Auch wenn Am Alten Angerbach schon viele Häuser bezogen sind: Ganz fertig ist das Neubaugebiet noch nicht; die letzten drei Bauabschnitte befinden sich laut Gebag im Endausbau. Sprecherin Lisa Melchior verspricht: „Die Situation wird sich zunehmend verbessern und ist bei vollständiger Fertigstellung im Optimalzustand.“

Nicht alle katastrophenartigen Regenereignisse können vollständig abgefedert werden.
Lisa Melchior - Sprecherin der Gebag

Das bedeutet allerdings nicht, dass Überschwemmungen rund um das Neubaugebiet Am Alten Angerbach damit der Vergangenheit angehören. „Nicht alle katastrophenartigen Regenereignisse können vollständig abgefedert werden“, sagt Melchior. Alle Entwässerungskonzepte kämen bei Unwetter wie den starken und anhaltenden Regenfällen der vergangenen Wochen „irgendwann an ihre Grenzen. Da sind das Neubaugebiet Am Alten Angerbach oder auch die umliegenden Altbestände kein Einzelfall.“

RUND UMS THEMA: IMMOBILIEN IN DUISBURG

Aktuell gebe es von dort aber keine Beschwerden. „Wenn wir von dort Hinweise oder Beschwerden erhalten, reagieren wir schnellstmöglich und versuchen, Abhilfe zu schaffen.“

Überflutung durch Starkregen verhindern: Diese Pflichten haben Immobilienbesitzer

Die Gebag-Sprecherin stellt allerdings auch klar: Nicht alles liegt in der Verantwortung der Stadttochter – auch die Eigentümer seien „für den Schutz und die Sicherheit ihrer Immobilien zuständig“. Melchior nennt ein Beispiel: Jeder Eigentümer müsse eine sogenannte Rückstauebene von mindestens 20 Zentimetern zur öffentlichen Verkehrslage vorhalten. So soll verhindert werden, dass Regenwasser von der Straße auf das Privatgrundstück eines Dritten läuft. „Wenn dies beim Bau der privaten Immobilie auf dem eigenen Grundstück nicht umgesetzt wird, haben wir hier jedoch keine weiterreichende Handhabe.“