Düsseldorf. . Ein 19-jähriger Düsseldorfer darf nach einem Urteil des Düsseldorfer Amtsgerichts vier Monate lang nicht mehr in die Altstadt, zumindest abends und nachts nicht. Das hat ihm eine Beleidigung eingebrockt, die er zu Karneval einer Polizeistreife zurief. Der Jugendliche hatte 1,25 Promille im Blut.

Karneval und Alkohol, da rutscht manches böse Wort leichter heraus als sonst. Für einen 19-Jährigen hatte seine Beleidigung gegen Polizisten weit reichende Folgen: Er darf vier Monate lang nicht in die Altstadt. Dank einer engeren Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei soll das Verbot auch greifen.

Es war die Nacht von Karnevalssamstag auf Sonntag, etwa 1 Uhr. Die Altstadt war voller feiernder Menschen. Eine Polizeistreife von vier Polizisten kam durch die Bolker Straße und hörte plötzlich „ACAB!“, eine Abkürzung für den englischen Satz „All cops are bastards“ („Alle Polizisten sind Bastarde“) - quer über die Menge.

Freunde versuchten, ihn wegzuziehen

Das sei gut zu hören gewesen, sagte eine Polizistin (24) als Zeugin. „Das war in voller Lautstärke, einige Leute haben sich umgedreht.“ Die Beamten hätten den Schreihals gefragt: „Meinen Sie uns?“ Das habe der junge Mann bejaht. Seine Freunde hätten ihn noch weggezogen, doch er sei immer wieder wild gestikulierend auf sie zugekommen.

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Im Gerichtssaal gab der 19-Jährige die Beleidigung zu, spielte sie aber herunter: „Das war Karneval. Ich war besoffen.“ 1,25 Promillle war damals bei ihm festgestellt worden. Große Reue war ihm nicht anzumerken. Und auch sonst machte er keinen guten Eindruck auf Jugendrichter Thomas Menke.

Jugendlicher brach die Schule ab

Schon sein Auftritt in Fußball-Trikot und mit Baseball-Cap erregte Ärger, er musste die Kappe abnehmen. Das Trikot trage er, weil er verschlafen habe. Auf Nachfrage erklärte er, er schlafe bis zehn, danach „chille ich so rum“. Die Schule hat er abgebrochen, eine Stelle in einem Supermarkt geschmissen, weil er nur putzen sollte: „Ich mache doch nicht anderer Leute Dreck weg!“

Die Staatsanwältin forderte 40 Arbeitsstunden. Doch Richter Menke hatte sich Auflagen ausgedacht, die den 19-Jährigen noch viel härter treffen: Er soll 250 Euro an die Jugendgerichtshilfe zahlen, sich persönlich die vier Beamten in der Altstadtwache aufsuchen und sich entschuldigen. „Da müssen Sie jetzt durch!“ Und für vier Monate ist die Altstadt zwischen 19 Uhr und 6 Uhr tabu für ihn.

Konzept für die Altstadt

Sollte er doch auftauchen, müsse er mit Arrest rechnen: „Da kenne ich nichts!“, warnte Menke. Er solle nicht hoffen, nicht erwischt zu werden: Polizei und Justiz arbeiteten gerade an einem Konzept für die Altstadt. Dazu gehöre der Austausch über solche Auflagen.

Polizeisprecherin Susanna Heusgen bestätigte auf Nachfrage die Kooperation: Das Gericht teile der Polizei das Altstadt-Verbot mit. Treffen Beamte in der Altstadt Verurteilte, melden sie es dem Gericht, das Sanktionen verhängen kann. Mit dem Gesamtkonzept der engeren Zusammenarbeit will man bald in an die Öffentlichkeit gehen.