Düsseldorf. . Um die zunehmende Gewalt vor allem angetrunkener Jugendlicher zu bremsen, kämpft die Stadt Düsseldorf schon seit langem für ein Alkoholkonsumverbot insbesondere in der Altstadt. Doch die juristische Hürde ist hoch und viele Initiativen aus Düsseldorf sind bisher mehr oder weniger gescheitert.
Die Initiativen aus Düsseldorf gegen Alkoholexzesse auf öffentlichen Straßen sind bisher mehr oder weniger gescheitert. Weder Polizeipräsident Herbert Schenkelberg konnte sich vor einigen Jahren durchsetzen, noch brachte ein Brandbrief des Oberbürgermeisters Dirk Elbers an Innenminister Ralf Jäger vom Februar die Wende. Das Problem: Das Rathaus bekommt keine rechtliche Handhabe.
So bleibt es bei Wünschen und Forderungen. Dabei ziehen in der Stadt viele an einem Strang. Nicht nur der Polizeipräsident, auch die SPD, die CDU, der OB. Aber bisher führte kein Weg zum Erfolg: Vor vier Jahren misslang ein Vorstoß des Polizeipräsidenten Herbert Schenkelberg, der sich für ein Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Plätzen in der Altstadt aussprach, um die zunehmende Gewalt vor allem angetrunkener Jugendlicher zu bremsen.
Generelles Glasflaschen-Verbot rund um Bolkerstraße scheiterte
Doch als ein ähnliches Alkoholverbot in Freiburg vom Gericht für rechtswidrig erklärt wurde, war damit der Düsseldorfer Plan beerdigt. Konsequenz: Bis heute muss die Polizei verstärkt Präsenz in der Altstadt zeigen, um die Lage im Griff zu behalten.
Nächster Versuch: Die SPD-Fraktion schlug ein Glasflaschen-Verbot rund um die Bolkerstraße zu bestimmten Nachtzeiten vor. Aber wer sollte das kontrollieren? Und auch hier fehlte die eindeutige Rechtsgrundlage. Nur während der tollen Tage ist das möglich - dies übrigens mit Erfolg.
Auch der im Vorjahr aus Reihen der SPD und CDU gemachte Vorschlag, dass die Altstadt-Büdchen am Wochenende ab Mitternacht keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen, war chancenlos. Eine Ordnungsverfügung gegen eine Trinkhalle wäre nur möglich, wenn nachgewiesen werden könne, dass der Verkauf zu Störungen und Gewalt führe.
Baden-Württemberg verbietet Nachtverkauf von Alkohol
Anfang des Jahres bat OB Elbers das Land um Hilfe. Er plädierte für zeitlich befristete Alkoholverbote auf bestimmten Plätzen. Auslöser waren die Trinkgelage am Kamper Acker, die zu zahlreichen Beschwerden der Nachbarschaft führten. Grundsätzlich seien Ordnungsverfügungen möglich, sagte dazu am Montag eine Sprecherin des Innenministeriums. „Aber es werden dabei enge Maßstäbe gesetzt.“
Die Stadt glaubt nicht, dass sie so etwas im Alleingang schafft. Und bleibt doch allein. Im Landtag zeichnet sich zudem keine Mehrheit ab, über eine Änderung des Ladenschlussgesetzes der Kommune endlich eine Handhabe zu geben. Baden-Württemberg hat damit keine Probleme und verbietet seit über drei Jahren den Verkauf von Alkohol an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten zwischen 22 Uhr abends und fünf Uhr früh.
Keine speziellen Regeln für die Düsseldorfer Altstadt möglich
Doch ein landesweites Verkaufsverbot geht hier vielen zu weit. Räumlich befristete Regelungen, etwa für die Düsseldorfer Altstadt, sind dagegen nicht möglich.
Martin Volkenrath, Vorsitzender des Ordnungs- und Verkehrsausschusses (SPD), sagt es ganz offen. „Das bleibt alles im Schubladen liegen. Das versickert“, bedauert er. Auch beim Thema Ladenschluss sieht er kein Licht am Ende des Tunnels. „Wir kommen an dieser Stelle nicht weiter. Dabei frage ich mich, warum jemand noch um Mitternacht Schnaps kaufen muss.“ Und der Beigeordnete Stephan Keller resümiert: „Uns sind die Hände gebunden.“