Altstadt. .

Es war ein feuchtfröhlicher Abend, an dem der Student (21) mit Freunden seinen Geburtstag in der Altstadt feierte. Ein kleines Ereignis zu später Stunde bringt dem jungen Mann jetzt eine Menge Ärger ein: Er soll ein (leeres) Polizei-Auto angespuckt haben. Die Folge: ein Bußgeld wegen ungebührlichen Verhaltens, das Passanten empört habe, und ein Strafverfahren wegen Widerstands.

„Ich habe gar nicht gespuckt, sondern das nur angetäuscht“, erklärte jetzt der 21-Jährige vor dem Amtsgericht. Dort wurde zunächst sein Einspruch gegen die 40 Euro Bußgeld behandelt. Aus Jux und Dollerei habe er sich zu der Geste hinreißen lassen. Seine Freunde könnten bezeugen, dass er nicht richtig gespuckt habe.

Dann kritisierten der Student und sein Anwalt das Vorgehen der Polizistinnen, die ihn in der Nacht gestellt hatten. Die saßen in einem etwas entfernten Auto. Aus dem seien sie „in Chicago-Manier“ herausgesprungen, sagte sein Anwalt, hätten seinen Mandanten sofort auf der Motorhaube des Streifenwagens fixiert. Weil der junge Mann sich wehrte und betrunken war (1,6 Promille), musste er den Rest der Nacht in der Ausnüchterungszelle verbringen.

Und erhielt einen Strafbefehl wegen Widerstands, Beleidigung und Körperverletzung über 1200 Euro Geldstrafe. Gegen diesen Strafbefehl hat er ebenfalls Einspruch eingelegt. Wann das Amtsgericht darüber verhandelt, steht noch nicht fest.

Auch für den Bußgeldbescheid muss das Gericht noch einmal tagen: Beide Polizistinnen hatten sich kurzfristig abgemeldet, konnten daher nicht dazu befragt werden, ob der Student wirklich gespuckt hat. Zum nächsten Termin, der ebenfalls noch nicht feststeht, sollen dann auch seine Begleiter als Zeugen geladen werden.