Düsseldorf. . Der Organisator eines Düsseldorfer Krimidinners musste sich wegen Betrugs vor dem Amtsgericht verantworten. Er hatte noch mehr als 120 Karten Karten für die Aufführungen von “Röggelchen-Mörder“ inklusive Vier-Gänge-Menü verkauft, als bereits klar war, dass es kein Dinner mehr geben würde.

Der „Röggelchen-Mörder“ vor Gericht: Der Veranstalter (48) des Krimidinners stand gestern wegen Betrugs vor dem Amtsgericht. Er hatte noch Karten für das Essen mit Theater verkauft, als keine Aufführungen mehr stattfanden.

Ein gepflegtes Essen und dazu ein unterhaltsamer Krimi live, bei dem die Gäste sogar mitmachen können – mit diesem Angebot konnte die „Dinnertheater und Event Ltd.“ zunächst vielen Zuschauern Appetit machen. Wer teilnahm, erlebte eine Lossprechung der Bäckerlehrlinge, bei der plötzlich ein Mord geschieht. Wer Bäckermeister Schrumpf auf dem Gewissen hat, durften die Gäste während eines Vier-Gänge-Menüs klären helfen.

Gäste warten bis heute auf ihr Geld

Und dann wurden immer mehr Aufführungen des „Röggelchen-Mörders“ abgesagt. Auch neue Termine fielen aus. Viele Gäste warten bis heute auf ihr Geld. Laut Anklage hat der 48-Jährige als faktischer Geschäftsführer der Veranstaltungsgesellschaft 27 Mal Gäste verschaukelt, denen er insgesamt über 120 Karten à 69 Euro verkauft. Schaden: 8712 Euro. Spätestens ab Ende 2011 habe er gewusst, dass es zu keiner Aufführung mehr kommen wird.

Der Angeklagte räumte das gestern auch ein: „Das Ganze ist mir über den Kopf gewachsen. Ich war völlig realitätsfremd.“ Er schilderte, wie er zunächst 2007 mit dem Krimi „Tatort Medienhafen“ viel Erfolg hatte: „Wir haben im Apollo gespielt und bei großen Konzernen.“

Zunächst großer Erfolg

Leider habe er alles allein managen müssen: Stücke aussuchen, Schauspieler engagieren, Caterer suchen, Presse und Werbung. Beim zweiten Stück, dem „Röggelchen-Mörder“, habe er Fehler gemacht. Es gab schlechte Kritiken für das Essen, es wurde schwierig, neue Spielorte zu finden. „Ich musste Löcher stopfen, wollte den Apparat am Leben erhalten.“ Er versprach, den geprellten Kartenkäufern ihr Geld zurückzuzahlen.

Das machte ihm das Gericht auch zur Auflage bei seiner Bewährungsstrafe: Es verurteilte ihn zu einem Jahr auf Bewährung. Monatlich muss er nun 138 Euro abzahlen. Mit Befriedigung hörte das eines der Opfer: Seine Kinder hatten ihm und seiner Frau die Karten Weihnachten 2011 geschenkt. Bis Juni 2012 waren sie vertröstet worden. Jetzt hofft er auf Geld, um den verpassten Abend bei einer anderen Veranstaltung nachzuholen.