Düsseldorf. .
Goldbarren zeigte das Bild in dem Internet-Auktionsportal, daneben standen Angaben zu Gewicht, Hersteller und Feinheit. Ein Käufer zahlte 2220 Euro und erhielt – ein Foto. Wegen dieser Betrügerei wurde ein 23-Jähriger 2012 verurteilt, gestern sollte es einen zweiten Prozess geben, doch der wurde verschoben.
Im ersten Prozess hatte sich der junge Mann gerechtfertigt: Der Text zeige doch, dass er nur ein Bild verkaufe. Zudem sei es in dem Portal unter der Rubrik „Kunst“ eingestellt gewesen. Allerdings fand das Angebot jede Suchmaschine, die nach „Gold“ suchte. Und der Begleittext ließ erst am Ende erahnen, um was es ging: „Barren vor schwarzbraunem Hintergrund mit Holzmaserung“ hieß es dort. Das hatte der Käufer nicht gesehen. Er erhielt das Bild mit der höhnischen Widmung „Ein Kunstkenner, der auch den Wert des Bildes erkannt hat“.
Das Gericht hatte drei Monate auf Bewährung verhängt und dem 23-Jährigen auferlegt, 1000 Euro an den geprellten Käufer zu zahlen und zwei Jahre nichts mehr in dem Internetportal zu verkaufen. Weil er die 1000 Euro nicht zahlte, muss er seine Strafe nun absitzen. Gestern wurde er in Handschellen vorgeführt.
Es sollte um einen identischen Fall gehen. Der Käufer aus der Nähe von München soll 2560 Euro gezahlt, dann ein Bild erhalten haben. Der 23-Jährige wollte dazu nichts sagen. Deshalb muss das Gericht den Zeugen hören. Weil der gestern noch nicht geladen war, findet der Prozess jetzt am 6. Februar statt.