Düsseldorf. . Hat der Fahrer oder der Fahrgast Schuld? Eine 91-jährige Frau aus Düsseldorf ist in der U-Bahn gestürzt. Sie gibt dem Fahrer die Schuld: Er sei zu ruckartig angefahren. Die Rheinbahn weist jede Verantwortung von sich. Der Sohn der Seniorin hat mittlerweile Anzeige erstattet.

Die Düsseldorfer werden älter. Der Anteil der Senioren steigt und steigt. Darauf muss und will sich die Rheinbahn einstellen, denn der Zulauf gerade älterer Fahrgäste ist gut für das Geschäft.

Auch deshalb forciert das Unternehmen Projekte wie Hochbahnsteige, barrierefreie Zugänge und breite Eingangstüren für Rollstuhlfahrer. Doch ein Problem für viele Senioren bleibt: Sie müssen trotz ihres betagten Alters immer selbst darauf achten, beim Fahren nicht den Halt zu verlieren. Und nicht immer zeigt jeder Bahn- oder Busfahrer die nötige Rücksicht.

Prellungen nach Sturz

Eine 91-jährige Kundin fährt regelmäßig mit der Stadtbahn von der Stockumer Kirchstraße zur Nordstraße. Dort geht die Dame shoppen, sie mag diese gemütliche Einkaufsstraße. Am 4. Februar will sie kurz nach 11.30 Uhr auf dem Heimweg an der Stockumer Kirchstraße aussteigen. Wenige Meter vor der Haltestelle stoppt die Bahn an einer Kreuzung, dann fährt sie nach Angaben ihres Sohnes Wolfgang Kleinholz derart ruckartig an, dass die 91-Jährige zu Boden stürzt, obwohl sie sich festgehalten hat. Sie schlägt sich die Wange auf und hat zudem eine Verstauchung am linken Fuß und eine schwere Prellung an der linken Hüfte erlitten, diagnostiziert später der Arzt.

Der Sohn beschwert sich schriftlich beim Rheinbahn-Vorstand. Die Rechtsabteilung schreibt zurück, nimmt „mit Bedauern“ den Sturz der Kundin zur Kenntnis, sieht aber kein Verschulden des Fahrers. Wörtlich heißt es: „Die Anfahrbeschleunigung einer Straßenbahn kann niemals so hoch sein, dass sich ein Fahrgast durch ausreichenden Halt hiergegen nicht schützen kann.“

Pflichten des Fahrgasts

Der Sohn ist empört. „Meine Mutter ist trotz Festhaltens an einem Haltegriff der Länge nach hingeschlagen.“ Wolfgang Kleinholz ist davon überzeugt, dass der Fahrer zu heftig anfuhr und erstattete Anzeige wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung.

Die Rheinbahn verweist auf die Pflichten des Fahrgastes. Sie sagt aber auch deutlich: „Unsere Fahrer sind angehalten, defensiv zu fahren“, erklärt Rheinbahn-Sprecher Eckhard Lander.

Das heißt: Nicht unnötig Gas geben, zu schnell anfahren oder zu stark bremsen. Um dies besser zu kontrollieren, will das Verkehrsunternehmen noch in diesem Jahr 400 Busse mit Sensoren ausstatten, die das Verhalten der Busfahrer am Steuer analysieren und ruckartiges Fahren feststellen.