Hilden. . Für die Säureattacke auf seine Ex-Freundin in Hilden ist ein 23-Jähriger zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Düsseldorf sprach ihn der besonders schweren Körperverletzung schuldig. Ein Komplize muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Fünf Jahre und sieben Monate muss Serhat K. (23) ins Gefängnis, weil er seinen Freund Alan K. (19) zu anstiftete, seiner Ex-Freundin Schwefelsäure ins Gesicht zu werfen. Im Prozess gegen die beiden jungen Männer vor dem Düsseldorfer Landgericht fielen gestern die Urteile. Alan K. wurde zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren Jahren verurteilt.

Reyhan C. (20), angehende Kauffrau, hatte nichts geahnt, als sie am 29. Dezember 2012 zur Tür ging. Als ein Fremder ihr etwas reichte, wollte sie zugreifen. Und bekam eine ätzende Flüssigkeit entgegengeschleudert. Die 94-prozentige Schwefelsäure verursachte sofort brennende Wunden auf Stirn, Hals, Dekolleté, Bauch, einem Arm und einem Bein. Als Richter Werner Arendes das noch einmal schilderte, bedeckte die junge Frau ihre Augen mit den Händen.

Die Behandlung ihrer Narben wird noch Jahre dauern, verschwinden werden sie nie. Auch ihre Trauma-Therapie ist auf mehrere Jahre angesetzt. Über zwei Monate saß sie in dem Prozess Serhat K. gegenüber. Musste sein Lächeln ertragen, das er fast permanent zeigte. Zur Urteilsverkündung trug er einen Bart, kein Lächeln mehr, statt bravem Hemd ein T-Shirt. Und blieb erst scheinbar unberührt, als er sein Urteil hörte.

Er hatte gedroht, er werde sie verunstalten

Das Gericht erklärte, es habe „nicht die Spur eines Zweifels“, dass er hinter der Attacke steckt. Obwohl er das abstritt, sein Verteidiger Freispruch forderte. Er hatte Reyhan C. seit der Trennung im Mai 2012 nicht in Ruhe gelassen, bis sie ein Nährungsverbot erwirkte. Was er übertrat. Er hatte gedroht, er werde sie verunstalten, dass kein Mann sie mehr will. Das habe er mit dem Säure-Angriff umgesetzt, so das Gericht.

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Von Katharina Rüth

Zudem ist auf seinem Handy nachvollziehbar, dass er zwei Wochen vor der Tat nach Schwefelsäure recherchierte. Dann hatte er eine Bekannte gefragt, ob sie jemanden kenne, der in einer Apotheke arbeitet. Am 27. Dezember 2012 hatten er und Alan K. die Säure in einer Leverkusener Apotheke bestellt, am 28. Dezember holte Alan K. sie ab. 4,55 Euro kostete das Fläschchen. „Für die Schule“ bräuchten sie die Säure, hatten die jungen Männer angegeben.

Die Staatsanwältin prüft, ob sie Rechtsmittel einlegt

Alan K. hat die Tat zugegeben und Serhat K. als Anstifter genannt. Für ihn sei es ein „Freundschaftsdienst“ gewesen. Serhat K. dagegen schwieg. Erst als die Staatsanwältin neun Jahre Haft forderte, entschloss er sich zu einer Aussage. Bestritt, etwas mir der Tat zu tun zu haben. Beschuldigte Reyhan C., ihn verfolgt zu haben, deutete an, Alan K. habe die Tat aus Rache verübt. „Konstruiert“ fand das Gericht das, glaubte ihm nicht.

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Erst nach längeren Ausführungen des Gerichts ließ Serhat K. am Freitag seinen Kopf hängen. Alan K. tat das schon vorher. Sein Verteidiger hatte auf eine Strafe unter drei Jahren plädiert. Der Anwalt sagte nach dem Urteil, dreieinhalb Jahre seien zu viel, der Unterschied zu Serhat K. zu klein. Sein Mandant werde wohl in Revision gehen. Serhat K.s Anwalt hielt sich bedeckt. Die Staatsanwältin will prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegt.

Die Anwältin von Reyhan C. zeigte sich „zufrieden“, dass Serhat K.s Tatbeteiligung bewiesen sei. Ihre Mandantin sei erst einmal erleichtert, dass der belastende Prozess vorbei ist. Unterdessen war die junge Frau davon geeilt, mit ihrer Mutter, die sie bei allen Verhandlungen begleitet hatte. Und die sagte: „Wir sind enttäuscht.“ Die Strafe hätte höher sein müssen.