Hilden. .

Mit voller Härte des Gesetzes will Staatsanwältin Ellen Cramer das Säureattentat auf eine junge Frau (20) in Hilden ahnden: Sie forderte gestern in ihrem Plädoyer vor dem Düsseldorfer Landgericht neun Jahre Haft für Serhat K. (23), den Ex-Freund des Opfers, der die Tat veranlasst haben soll. Sein Helfer Alan K. (19), der der jungen Frau die Säure ins Gesicht schüttete, soll acht Jahre ins Gefängnis.

„Richtig!“, flüsterte eine Zuhörerin, als sie diese Strafen hörte. Dann klatschen sogar einige im Zuschauerraum, schnell gestoppt vom Vorsitzenden Richter: Weder zustimmende noch Missfallens-Äußerungen seien erlaubt, mahnte er. Sonst werde er den Saal räumen lassen.

Zuvor hatte Staatsanwältin Cramer dargelegt, dass aus ihrer Sicht die beiden Angeklagten gemeinsam für das Attentat am 29. Dezember 2012 verantwortlich und daher der vorsätzlichen schweren Körperverletzung schuldig sind. Damals hatte Alan K. an der Wohnung geschellt, der ahnungslosen Reyhan C. die 94-prozentige Schwefelsäure entgegen geschleudert.

Die Staatsanwältin hielt Serhat K. vor: „Sie wird das nie vergessen!“ Erinnerte daran, dass ihre Verätzungen im Gesicht, an Hals und Körper bleibende Narben hinterlassen werden. Dass Operationen nötig sind. Dass die lebenslustige, einst „hübsche und makellose“ junge Frau im Job keinen Kundenkontakt mehr wolle, nicht mehr ausgehe.

Er habe „aus Eifersucht und Missgunst“ gehandelt, aus einem „absolut übersteigerten Ehrgefühl“, das durch die Trennung gekränkt worden sei. Weil er kurz vor der Tat noch ein Näherungsverbot übertrat, soll seine Strafe noch um drei Monate erhöht werden. Alan K. habe „aus falsch verstandener Freundschaft“ mitgemacht. Für ihn solle kein Jugendrecht angewandt werden. Für ihn spreche, dass er die Tat gestanden habe und Reue zeige.

„Aber bei Ihnen kann ich nichts Positives finden“, warf die Staatsanwältin Serhat K. vor, der die Vorwürfe abstreitet. „Was mich unfassbar geschockt hat“, fuhr sie fort, „ist, mit welcher Gelassenheit Sie hier sitzen!“ Es gebe von ihm nur eine Regung: „Sie lächeln!“

Mit diesem stoischen Lächeln reagierte er auch auf ihr Plädoyer. Und soll sich laut einer Zuschauerin an die Stirn getippt haben – als zeige er ihr einen Vogel. Alan K. vergrub sein Gesicht in den Händen.

Die Anwälte der Opfer schlosssen sich im Strafmaß an. Esam Cakir-Ceylan, Anwältin von Reyhan C., forderte, strafverschärfend müsse die „regelrecht frauenfeindliche Gesinnung“ von Serhat K. gewertet werden. Er sei „von einem rückständigen Männlichkeitskomplex besessen“. Am 1. Juli plädieren die Verteidiger, das Urteil fällt am 15. Juli.