Düsseldorf. . Weil er im März 2012 den Freund seiner Ex-Frau mit einem Beil tötete, wurde ein 36-jähriger Düsseldorfer nun zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine besondere Schwere der Schuld konnte das Landgericht nicht feststellen.

„Lebenslang wegen Mordes“ lautet das Urteil gegen Stanislav G. (36), das das Landgericht gestern fällte. Sie seien „der festen Überzeugung“ und hätten „keine Zweifel“, so der Vorsitzende Richter Rainer Drees, dass der Angeklagte am 1. März 2012 im Haus an der Platanenstraße den Freund (41) seiner Ex-Frau durch mehrere heftige Schläge mit einem Beil tötete.

Der Angeklagte nahm das Urteil äußerlich gelassen hin, spielte wie so oft mit seinem Kuli. Der studierte Politologe, der zuletzt im Restaurant seines Schwagers arbeitete, hat die Tat bis zum Schluss bestritten: „Ich bin nicht dafür geboren, jemanden zu töten“, beteuerte er in seinem letzten Wort. Er habe sich dem neuen Leben seiner Ex-Frau nicht in den Weg stellen wollen. Seine Anwälte forderten Freispruch, verwiesen erneut auf den Verdacht gegen den Kokainhändler des Opfers.

Niedere Beweggründe?

Staatsanwältin Britta Zur hatte lebenslange Haft und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Tat sei von „unfassbarer Brutalität“ gewesen. Zudem sah sie zwei Mordmerkmale verwirklicht: Der Angeklagte habe den 42-Jährigen heimtückisch getötet, weil der sich gegen den plötzlichen Angriff im Hausflur nicht wehren konnte.

Und er habe die Tat aus niederen Beweggründen begangen: „Er wollte einzig seinen Machtanspruch demonstrieren.“ Die Beziehung zu seiner Ex-Frau sei von Gewalt, Drohungen und Kontrolle geprägt gewesen. Als sie sich von ihm trennte, habe er den „Zerstörer seiner Welt“ getötet.

Das Gericht ging von einem ähnlichen Motiv aus: „Sie haben das Opfer für das Scheitern Ihrer Ehe verantwortlich gemacht“, so Drees zum Angeklagten. Niedere Beweggründe wie Besitzansprüche seien ihm aber nicht zu beweisen. Vielleicht sei der Mord auch Ventil für seine Frustration über sein Leben gewesen. Daher sah die Kammer nur das Mordmerkmal der Heimtücke, stellte keine besondere Schwere der Schuld fest – auch, so der Vorsitzende, „um Ihnen eine Lebensperspektive zu geben“.