Düssseldorf. Mord aus Eifersucht wirft die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft dem 35-jährigen Stanislav G. vor. Der Barmann soll den neuen Freund seiner Ex-Frau mit einem Beil erschlagen haben. Sechs Monate nach dem Tod des 41 Jahre alten Architekten in Flingern hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben.
Weil er seine Ex-Frau für sich behalten wollte, hat er ihren neuen Freund brutal erschlagen, ihm mit einem Beil den Schädel zertrümmert. Das wirft die Staatsanwaltschaft Stanislav G. (35) vor, hat jetzt Anklage wegen Mordes erhoben.
Am Abend des 1. März hatten Nachbarn den Architekten (41) blutüberströmt ihm Flur des Altbauhauses an der Platanenstraße gefunden. Er starb wenig später im Krankenhaus. Elf gezielte Schläge mit einem Beil oder einem beilartigen Gegenstand dokumentiert die Anklage.
Die Polizei war Stanislav G. bald auf die Spur gekommen. Er ist der Ex-Mann der Freundin des Opfers. Sie war ein Jahr zuvor vor ihm in ein Frauenhaus geflüchtet, hatte dann die Beziehung zu dem Arbeitskollegen begonnen und war zu ihm gezogen. Weil sich das Paar von Stanislav G. verfolgt fühlte, hatte es schon eine neue Wohnung gemietet. Weil deren Renovierung länger dauerte, verschob sich der Umzug. Da soll Stanislav G. zugeschlagen haben.
Ermittler fanden Blutflecken des Opfers auf einem Teppich
Die Staatsanwaltschaft hält ihn unter anderem deshalb für den Täter, weil er im Internet Fahrkarten von seinem Wohnort in Luxemburg nach Düsseldorf kaufte, am 1. März für drei Tage in der Jugendherberge in Oberkassel eincheckte, dann aber ohne Übernachtung abreiste.
Er soll seine Kleidung gewaschen haben, seinen Mantel soll seine Schwester in die Reinigung gebracht haben. Dennoch fand man daran noch Blutflecken. Nach der Reinigung ließ sich nicht mehr feststellen, ob es das Blut des 41-Jährigen war. Dessen DNA soll aber auf einem Teppich der Jugendherberge gefunden worden sein - auf dem Weg zum Zimmer von Stanislav G. Ein Spürhund der Polizei fand diese Spur.
53 Zeugen sollen beim Indizienprozess aussagen - der Angeklagte schwieg bislang
„Mord“ wirft die Staatsanwaltschaft Stanislav G. vor, weil er aus niederen Beweggründen getötet habe: Er habe den Freund seiner Ex-Frau beseitigen wollen, um ihre Liebe und die ihrer gemeinsamen Tochter (7) für sich allein zu haben. Die Tat habe seinen Besitzansprüche dokumentieren sollen. Der Angeklagte hat bisher geschwiegen. 53 Zeugen listet die Anklage für den Indizienprozess auf. Wann er beginnt, steht noch nicht fest.