Düsseldorf. . Die Künstlerin Tita Giese darf den Kö-Graben in Düsseldorf nicht neu gestalten. Selbst die geplante Testfläche wird ihr verwehrt. Das klare Nein kommt vom Landschaftsverband Rheinland. Das Konzept der Düsseldorferin würde den Denkmalwert völlig verändern.

Das am Landschaftsverband Rheinland angesiedelte Amt für Denkmalpflege hat der Stadt Düsseldorf in einer Stellungnahme klipp und klar mitgeteilt, dass Tita Gieses Pläne den Denkmalschutz am Kö-Graben mit ihrem Gestaltungskonzept zerstören könnte.

Dabei wollte die Künstlerin dem Kö-Graben mit einer pfiffigen Idee zu Glanz verhelfen. Da der Rasen nicht wuchs und hässliche Flecken aufwies sowie frühere Rettungsversuche des Gartenamtes kläglich scheiterten, erstellte Tita Giese ein eigenes Konzept: Sie wollte den Böschungen mit seltenen Efeu-Pflanzen und hellem quarz-Split ein neues Gesicht geben.

Oberbürgermeister Dirk Elbers setzte sich für Testfläche ein

Das gefiel Oberbürgermeister Dirk Elbers, der sich nach einem Treffen mit ihr für eine Testfläche stark machte. Sie soll es mal versuchen. Doch das gefiel den Hütern des Gartendenkmals ganz und gar nicht. Der Kö-Graben steht bereits seit 1994 unter Denkmalschutz.

Die Düsseldorfer Künstlerin Tita Giese darf aus Denkmalschutzgründen den Kö-Graben nicht verschönern. Foto: Lars Heidrich / WAZ Foto Pool
Die Düsseldorfer Künstlerin Tita Giese darf aus Denkmalschutzgründen den Kö-Graben nicht verschönern. Foto: Lars Heidrich / WAZ Foto Pool

Und dazu zählen auch die Bäume, ja selbst die Grashalme. Die Grünanlage vermittle Ruhe, Tiefe und Eleganz. Die Böschungen seien „essenzieller Bestandteil“ des Denkmalschutzes. Mit dem Konzept der Düsseldorfer Künstlerin würde der Denkmalwert völlig verändert, die „historische Substanz und der Erlebniswert“ des Grabens könnten „beeinträchtigt“, gar „zerstört“ werden, erklärte die Umweltdezernentin Helga Stulgies dem Ausschuss für öffentliche Einrichtungen.

Der Puma im Kö-Graben

picturegallery-201321_881289.jpg
© Lars Heidrich / WAZ FotoPool
picturegallery-201321_881290.jpg
© Lars Heidrich / WAZ FotoPool
picturegallery-201321_881298.jpg
© Lars Heidrich / WAZ FotoPool
picturegallery-201321_881291.jpg
© Lars Heidrich / WAZ FotoPool
picturegallery-201321_881292.jpg
© Lars Heidrich / WAZ FotoPool
picturegallery-201321_881293.jpg
© Lars Heidrich / WAZ FotoPool
picturegallery-201321_881294.jpg
© Lars Heidrich / WAZ FotoPool
picturegallery-201321_881295.jpg
© Lars Heidrich / WAZ FotoPool
picturegallery-201321_881296.jpg
© Lars Heidrich / WAZ FotoPool
picturegallery-201321_881297.jpg
© Lars Heidrich / WAZ FotoPool
picturegallery-201321_881299.jpg
© Lars Heidrich / WAZ FotoPool
picturegallery-201321_881300.jpg
© Lars Heidrich / WAZ FotoPool
picturegallery-201321_881301.jpg
© Lars Heidrich / WAZ FotoPool
picturegallery-201321_881302.jpg
© Lars Heidrich / WAZ FotoPool
picturegallery-201321_881303.jpg
© Lars Heidrich / WAZ FotoPool
picturegallery-201321_881304.jpg
© Lars Heidrich / WAZ FotoPool
1/16

Dessen Vorsitzender Rüdiger Gutt (CDU) hatte keine andere Wahl. „Wir respektieren das Urteil der Denkmalschützer“. Gleichzeitig appellierte er an die städtischen Gärtner, sich intensiv um die Rasenflächen an der „Prachtstraße“ zu kümmern. „Die Kö ist das Aushängeschild der Stadt.“

Es sprießt wieder Rasen

Tatsächlich konnte das Gartenamt erste Erfolge melden. Im südlichen Teil der Kö sprießt der Rasen wieder, „der Zustand dort ist gut“, freut sich die Umweltdezernentin. Das liege zum einen an der unterirdischen Bewässerung, an der Düngung und an besonderen Schattenrasen-Sorten, aber auch schlicht am regnerischen Frühsommer.

Die Bäume am Kö-Graben dürfen übrigens nicht stark zurückgeschnitten werden, betonten die Denkmalschützer. Entsprechende Forderungen der Kö-Anlieger wurden somit zurückgewiesen. Die großen Bäume dürfen nur ganz behutsam gestutzt werden - und das auch nur, um den derzeit grassierenden Massaria-Pilz zu bekämpfen. Auf den Rasen falle trotz der großen Kronen genug Licht. Das ergaben aktuelle Messungen, so Beigeordnete Stulgies.