Düsseldorf. . Hunderte von Kilo Marihuana hat die 76-jährige Drogenkurierin geschmuggelt. In seinem Plädoyer im Prozess vor dem Landgericht forderte der Staatsanwalt, dass die Seniorin trotz ihres Alters hinter Gitter müsse. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, es gebe “Freifahrtscheine für Rentner-Kuriere.“

Sie zog vier Kinder groß, hatte nie viel Geld, hat sich nie etwas zu schulden kommen lassen. Aber jetzt steht die 76-Jährige vor dem Landgericht, weil sie Hunderte von Kilo Marihuana aus Venlo nach Deutschland schmuggelte. Wie soll man so eine Angeklagte bestrafen? Der Staatsanwalt findet, sie muss trotz ihres Alters hinter Gitter. Er forderte drei Jahre Haft.

Immer wieder hatten Dealer die „Omi“ genannte Seniorin angeheuert, im Kofferraum ihres Autos Marihuana mitzunehmen, getarnt als Waschmittel. 180 Fahrten warf die Anklage ihr vor, jeweils mehrere Kilo. Sie hat alles zugegeben, nur die Zahl der Fahrten sei zu hoch.

Staatsanwalt fordert milde Strafe: drei Jahre Haft

Am Dienstag stellte das Gericht zahlreiche Fälle ein, weil sie im Hinblick auf die Gesamtstrafe nicht mehr ins Gewicht fallen. Es geht nur noch um 32 Fahrten mit durchschnittlich drei Kilo. Zugunsten der Seniorin geht man auch davon aus, dass das Marihuana einen niedrigen Wirkstoffgehalt von nur 6 Prozent hatte.

„Wirklich ungewöhnlich“ sei der Fall, so der Staatsanwalt. Das Alter der Angeklagten, ihre Erkrankungen und eine festgestellte leichte Beeinträchtigung im Denkvermögen sprächen für eine milde Strafe. Aber es dürfe nicht der Eindruck entstehen, es gebe „Freifahrtscheine für Rentner-Kuriere“. Daher könne es keine Strafe mit Bewährung geben.

Wie das Gericht entscheidet, wird sich am 23. August zeigen.