Düsseldorf. . Im letzten Sommer stürzte der kleine John (4) während der Fahrt aus dem Kettenkarussell, verletzte sich schwer. Jetzt wird es ein gerichtliches Nachspiel dieses Unfalls geben: Das Amtsgericht hatte den Karussell-Betreiber (55) mit einem Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Dagegen hat er Einspruch eingelegt, nun muss das Gericht verhandeln. Am 10. Januar findet der Prozess statt.

2100 Euro (35 Tagessätze à 60 Euro) soll ein Schausteller laut Strafbefehl bezahlen. Denn er hatte im Sommer vergangenen Jahres zugelassen, dass der vierjährige John sein Kettenkarussell benutzte. Das sei aber nach der „Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten“ erst für Kinder ab sechs Jahren zugelassen. Er oder seine Mitarbeiter hätten deshalb verhindern müssen, dass ein so kleines Kind mitfährt.

Kiefer gebrochen

Der Junge saß am 17. Juli 2011 in einer der Gondeln des Kettenkarussells auf der großen Rheinkirmes. Doch während die Sessel durch die Luft schwangen, rutschte er unter dem Sicherheitsbügel durch, wurde mehrere Meter durch die Luft geschleudert und landete im Eingangsbereich des Wahrsagerinnen-Wohnwagens neben dem Karussell. Er brach sich den Oberkiefer, verlor mehrere Milchzähne und erlitt zahlreiche Prellungen. Er musste am Kiefer operiert werden.

Schild vorschriftswidrig

Die Polizei hatte zunächst auch gegen den Vater (40) des Kindes ermittelt, der mit ihm auf der Kirmes gewesen war. Es bestand der Verdacht, dass er seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Doch die Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt. Nach Angaben seiner Anwältin hat der Vater vorher an der Kasse gefragt, ob sein Sohn mitfahren könne. Dem hätten zwei Personen zugestimmt.

Dem Betreiber wird vorgeworfen, dass schon sein Schild „Kinder unter sechs Jahren nur in Begleitung von Erwachsenen“ nicht den Vorschriften entspreche. Denn es dürften gar keine Kinder unter sechs Jahren auf das Karussell. Darüber hinaus sei der kleine John sogar ohne Begleitung mitgefahren.