Düsseldorf. .

Nach dem Sturz eines Vierjährigen aus seinem Kettenkarussell auf der Rheinkirmes droht dem Betreiber (49) jetzt eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl gegen ihn. Die Ermittlungen gegen den Vater sind dagegen eingestellt.

Für den kleinen John (4) war es sicher erst ein Riesenspaß, als er durch die Luft sauste. Aber dann rutschte er aus dem Sitz, flog durch die Luft in einen Wohnwagen nebenan. Die dort arbeitende Wahrsagerin war geschockt, als sie das blutverschmierte Kind sah.

Der Junge hatte Glück im Unglück, „nur“ den Kiefer gebrochen, die Milchzähne verloren und zahlreiche Prellungen. Heute ist er körperlich wieder hergestellt. Nur sprechen will er über den Vorfall noch nicht, berichtet Rechtsanwältin Uta Kogge.

Sie vertritt Johns Vater (40). Auch ihm war zunächst vorgeworfen worden, er habe seinen Sohn fahrlässig ins Karussell gesetzt. Doch er hatte nach seinen Angaben vorher gefragt, ob das Fahrgeschäft etwas für seinen Jungen sei - und soll ein OK bekommen haben.

Der Karussell-Betreiber hätte aber dafür sorgen müssen, dass keine Kinder unter sechs Jahren mitfahren. Ein Schild „Kinder unter sechs Jahren nur in Begleitung der Eltern“ reiche nicht. Auch der Kartenkontrolleur hatte den Kleinen nicht weggeschickt.

Die Staatsanwaltschaft hält 2100 Euro (35 Tagessätze à 60 Euro) für eine angemessene Strafe. Nun muss das Amtsgericht den Fall prüfen. Erlässt der Richter den Strafbefehl, kann der Karussell-Betreiber Einspruch einlegen, dann gibt es einen Prozess.

Wenn das Urteil rechtskräftig wird, wird sich die Familie des Jungen noch mal bei dem Karussell-Besitzer melden. Sie überlegt, Schmerzensgeld von dem Mann zu verlangen.