Düsseldorf..
Bei der großen Rheinkirmes in Düsseldorf wurde am 17. Juli ein Vierjähriger aus einem Kettenkarussell geschleudert. Den Vater des Jungen, so seine Anwältin, treffe keine Schuld - wohl aber den Schausteller.
John ist aus dem Krankenhaus entlassen. Der Vierjährige, der am 17. Juli auf der Rheinkirmes in Düsseldorf während der Fahrt aus einem Kettenkarussell gefallen war, erlitt Prellungen, einen Kieferbruch, alle Milchzähne sind ausgebrochen. „Dem Jungen geht es den Umständen entsprechend gut“, sagte die Düsseldorfer Rechtsanwältin Uta Kogge, die den Vater (40) des Jungen vertritt, der NRZ. „Wie es aussieht, werden keine Folgeschäden bleiben. Der Junge hatte alle Schutzengel dieser Welt.“
Anders als bisher dargestellt, so die Anwältin, habe der Junge nicht den Bügel geöffnet und sei auch nicht beim Auslaufen des Fahrgeschäftes aus dem Sessel gefallen. Der Unfall ereignete sich vielmehr bei voller Fahrt bei der fünften oder sechsten Runde. Die Anwältin geht davon aus, dass John aufgrund der Fliehkraft unter dem Bügel aus dem Sessel geschleudert wurde. Anschließend flog er durch die Tür eines nebenan stehenden Wohnwagens und landete vor den Füßen der Wahrsagerin Cassandra.
Vater machte Aussage
Die Ermittlungen konzentrieren sich nach dem Unglück gegen den Betreiber des Kettenkarussells und den Vater. Der hat nun bei der Polizei eine umfassende Aussage zum Unglückshergang am ersten Kirmes-Sonntag gemacht. Wichtigste Frage: Warum konnte der Vierjähriger mit einem Karussell fahren, dass man erst ab sechs Jahren benutzen darf?
Nach Aussage der Rechtsanwältin hatte der Vater vorher an der Kasse gefragt, ob das Fahrgeschäft für seinen Sohn geeignet sein. Dies wurde ihm von zwei Personen bejaht. Auch der Chipeinsammler habe vor der Abfahrt nichts gesagt. Das Schild, wonach das Mitfahren erst ab sechs Jahren gestattet ist, habe der Vater nicht gesehen. Und wenn er es gesehen hätte, hätte er es kaum lesen kommen: Er ist Tamile, hat Probleme mit lateinischen Schriftzeichen.
Rechtsanwältin Uta Kogge sieht das Verschulden am Unfall beim Schausteller: „Strafrechtlich sehe ich keinen Schuldvorwurf gegenüber meinem Mandanten.“