Düsseldorf. In Düsseldorf wird es keine gleichgeschlechtlichen Ampelmännchen geben. Welche Gründe die Verwaltung dafür hat und was die Antragstellerin sagt.

Fast ein Jahr ist es nun her, dass die FDP im Düsseldorfer Stadtrat angeregt hat, sogenannte Ampelpärchen der Vielfalt in der Landeshauptstadt zu installieren. Jetzt antwortet die Verwaltung. Das Thema kommt am Dienstag (12. März) im Gleichstellungsausschuss auf die Agenda.

In ihrem ursprünglichen Antrag konnten die freien Demokraten dabei auf Städte wie München, Köln oder Hannover verweisen, in denen solche von der Norm abweichenden Ampelmännchen bereits zum Einsatz kommen. Die Unterzeichner Christine Rachner und André Witner schrieben: „Auch Düsseldorf steht für Vielfalt, Gleichstellung und Antidiskriminierung“. Und deswegen „sollten diese Ampelmännchen auch in Düsseldorf als politisches Statement für die Gleichberechtigung von queerer Liebe im Stadtbild etabliert werden“.

Die Düsseldorfer Stadtverwaltung erteilt den Gender-Ampelmännchen eine Absage

Nun antwortet die Stadtverwaltung, dass sie es ablehne, die Gender-Ampelmännchen zu installieren. Nach Straßenverkehrsordnung kommen in Düsseldorf nur die „geschlechtsneutralen Sinnbilder für Fußgehende“ sowie die sogenannten „Ost-Ampelmännchen“ zum Einsatz. Und das mit gutem Grund, wie die Verwaltung meint. Jedes Jahr werde sie mit „etwa hundert Anfragen“ von Gerichten oder Anwaltskanzleien bestürmt, die sich mit den Ampeln an Unfallstellen beschäftigten. „Eine rechtssichere Anordnung der Signalisierung ist somit unabdingbar für das laufende Geschäft der Verwaltung.“ Oder anders ausgedrückt: Die Verwaltung will keine unnötigen Komplikationen schaffen.

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Unsicher ist jedoch, ob diese Ampelmännchen nun unbedingt für größere Komplikationen sorgen würden. Christian Rütz (CDU), Mitglied des Ordnungs- und Verkehrsausschusses, bezweifelt, dass die Ampelpärchen für große Komplikationen sorgen würden. Allerdings ist er „von der CDU-Warte her“ durchaus auch der Meinung, dass Ampeln „nicht unbedingt zur Politisierung genutzt werden müssen.“ Auch die Argumentation der Stadtverwaltung könne er aus ordnungsrechtlichen Gründen nachvollziehen. „Gleichwohl spricht die Praxis in anderen Kommunen, die Ampelfiguren einzuführen, schon dafür, dass es mit ihnen keine Probleme gibt.“ Außerdem sei dem Richter Rütz „kein Gerichtsurteil bekannt“, bei dem abweichende Ampelfiguren im Rahmen eines Unfalls von Belang gewesen wären.

Was sagt die Antragsstellerin?

Christine Rachner hat eine klare Meinung: „Die Verwaltung versteckt sich hier nur hinter Paragrafen.“ Dass andere Kommunen damit kein Problem hätten, zeige ja, dass das ein vorgeschobener Grund sei. Hier werde ausschließlich die männliche Form als rechtssicher eingeschätzt, was zeige, wie sehr Vorurteile hier immer noch am Werke seien. „Es ist ja ein banaler Vorgang, kein schwerwiegender Eingriff in den Straßenverkehr.“ Worauf es ankomme, sei doch die Beleuchtung: „Wenn München Pumuckl-Ampeln haben kann, warum sollen diese Ampelfiguren nicht in Düsseldorf funktionieren ?“ Rachner glaubt, die Verwaltung habe einfach nicht den Willen: „Wenn man es wollte, dann würde man es auch einfach tun. Ich verstehe es nicht.“

Gender-Ampelmännchen nur Fantasiezeichen?

Die Stadtverwaltung bezieht sich in ihrer Absage auch auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Zwar lautet das Fazit des Gutachtens, vieles spreche „für eine enge Auslegung der straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben“, sodass die „Ausgestaltungsform sogenannter Gender-Ampelmännchen rechtlich zweifelhaft erscheinen“ dürfe. Die Gefahr sei real, dass die Ampelpärchen als „Fantasiezeichen“ missverstanden würden. Tatsächlich verweist das Gutachten aber auch auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München. Das entschied 2021, sogenannte Gender-Ampelmännchen seien zwar „Grenzfälle“, aber immer noch hinreichend „eindeutig“ als Geh- bzw. Stop-Signale zu verstehen.

Und genau das unterstreicht auch die Vorsitzende des Gleichstellungsausschusses, Angela Hebeler (Grüne): „Die Ampelpärchen sind eindeutig als Gehende bzw. Stehende zu erkennen.“ Und das sei genau das, was auch von der Straßenverkehrsordnung gefordert werde. Außerdem seien „Fußgänger hinreichend geübte Ampelbenutzer. Die wissen doch, was das bedeutet: Rot – Stehen, in Düsseldorf außerdem Gelb – Vorbereiten und schließlich: Grün – Gehen.“ Die Verwaltung gehe augenscheinlich davon aus, dass die Gefahr bestünde, Fußgänger würden die neuen Zeichen nicht ernst nehmen.

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Nachvollziehen kann Hebeler die Stellungnahme der Stadt nicht. „Wir wollen ja auch gar nicht alle Ampeln ändern, sondern nur solche an bestimmten Stellen, da, wo viele Leute langlaufen.“ Hebeler könne „kein Irritationspotenzial ausmachen.“ Die Antwort der Stadt sei „enttäuschend“. Und dazu ziemlich knapp, wichtige Fragen blieben ungeklärt: „Was ist denn mit den Städten gewesen, in denen es diese Ampeln gibt? Sind da mehr Unfälle passiert? Ist es zu mehr Klagen gekommen? Das sind Fragen, die die Verwaltung noch beantworten müssen wird.“ Für den Gleichstellungsausschuss sei das Thema noch nicht erledigt.