Düsseldorf. . Das Polizeipräsidium unternimmt einen weiteren Versuch, der rechten „Dügida“ den Vorbeimarsch an der Moschee an der Adersstraße zu untersagen.
Zudem will man Anmelderin Melanie Dittmer nicht mehr als Versammlungsleiterin akzeptieren. Die Auflagen wurden schriftlich zugestellt. Es ist unklar, ob Dittmer vor Gericht zieht. Aber es ist wahrscheinlich. Sie veröffentlichte den Brief der Polizei an sie auf ihrer Facebook-Seite. Mit dem Kommentar: „Die Polizei versucht wieder komisches.“
Ermittlungen gegen Dittmer
Die Polizei beruft sich in ihrem Schreiben auf die Geschehnisse bei den vergangenen beiden „Dügida“-Aufzügen am 23. Februar und am Montag. Die Teilnehmer hatten vor der Moschee „Wir wollen keine Salafisten-Schweine“ und „Abschaum“ gerufen – nach den Erkenntnissen der Polizei nach Aufforderung durch Dittmer. Außerdem war es zu Ausschreitungen gegen Polizisten gekommen. Ferner wird gegen Dittmer ermittelt, weil sie zwei Beamte des Staatsschutzes gefilmt und das Video gegen deren Willen bei Facebook eingestellt hatte.
Die Polizei begründet die Verkürzung der Route mit den Rechten der Gläubigen in der Moschee. Man habe Dittmer vergeblich aufgefordert, den zeitgleich stattfindenden Gottesdienst nicht zu stören. Um das Recht auf freie Religionsausübung zu gewährleisten, soll „Dügida“ nun an der Kreuzung Scheurenstraße/Adersstraße wenden. Zudem sei Dittmer ihren Pflichten als Versammlungsleiterin nicht nachgekommen. Statt für einen friedlichen Verlauf einzutreten, habe sie für eine aggressive Stimmung gesorgt.
Chancen dürften besser sein
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte vorherige Versuche der Polizei, die Demonstration einzuschränken, in Eil-Verfahren kassiert. Zuletzt bekam die Gruppe am 23. Februar die Erlaubnis, doch an der Moschee an der Adersstraße vorbeizulaufen. Durch die von der Polizei dokumentierten Vorfälle bei den beiden vergangenen Demonstrationen dürften die Chancen diesmal besser sein, dass die Auflagen vor Gericht Bestand haben.