Düsseldorf. . Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts zugunsten von Pegida und Dügida werden deutschlandweit diskutiert. Und die Behörde erntet dabei viel Spott.

Die für normale, demokratisch veranlagte Düsseldorfer nicht mehr nachvollziehbaren Urteile des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes sorgen inzwischen bundesweit für Aufsehen. Das Gericht, das in vielen Fällen immer wieder den rechten Wirrköpfen von Dügida und Pegida Recht gegeben, Anordnungen der Polizei aufgehoben und sogar OB Geisel unlängst verboten hatte, anlässlich einer Dügida-Demo im Rathaus das Licht auszuschalten, macht sich inzwischen zum Gespött bei vielen Düsseldorfern, in Internet-Foren – und bei aufrechten Demokraten.

Für die Düsseldorferin Mona Neubaur, nordrhein-westfälische Landesvorsitzende der Grünen, sind die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf "nicht mehr nachvollziehbar und lassen mich irritiert zurück". Gerichte in anderen Städten kämen in vergleichbaren Situationen zu gänzlich anderen Entscheidungen, "es handelt sich offensichtlich um ein Düsseldorfer Problem", sagte Neubaur in einem Interview. Sie fordert die verantwortlichen Düsseldorfer Richter auf: "Geben Sie Ihre Schreibtischperspektive auf und machen Sie sich selbst einen Eindruck von der Situation während einer Demo! Gerne begleite ich Sie dabei, melden Sie sich einfach bei mir, wenn Sie dafür bereit sind."

Ein Kommentar von Götz Middeldorf

Düsseldorfs Verwaltungsrichter machen unsere Stadt zum bundesweiten Gespött. Angeblich demokratische, die Meinungsfreiheit stützende Urteile helfen in Wirklichkeit nur dem kleinen Häufchen rechter Wirrköpfe, die Woche für Woche die Stadt lahm legen und denen es nur darum geht, mit billiger, polemischer Masche Aufsehen zu erregen.

Dass sie dabei Unterstützung von Düsseldorfer Verwaltungsrichtern bekommen, die sich mit ihren Entscheidungen offen gegen den Oberbürgermeister und den Polizeipräsidenten und statt dessen an die Seite der Rechstspopulisten stellen, ist schwer zu ertragen.

Und lässt nur noch eine Frage offen, auf die viele Düsseldorfer keine Antwort haben: „Wie weit sind wir wieder gekommen?“ Und das alles im „Namen des Volkes“!

"Man kann bisweilen den Eindruck bekommen, dass das Verwaltungsgericht den Rechten das Versammlungsrecht auf dem Servierteller zurechtbiegt", sagt Volker Neupert vom bürgerlichen Bündnis "Düsseldorfer Appell". Er hatte bereits in der vergangenen Woche massiv das Verwaltungsgericht in einem offenen Brief kritisiert.

Licht-aus-Protest fand außerhalb Düsseldorfs bundesweit Zuspruch

Die Tageszeitung taz kritisiert in einem Artikel offen Andreas Heusch, den Leiter des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf. "Der gilt als konservativ und hatte erst kürzlich für Schlagzeilen gesorgt, als seine Kammer dem Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) gerichtlich untersagte, als Zeichen des Protests gegen rechts die Lichter im Düsseldorfer Rathaus auszuknipsen – eine Protestform, für die es zuvor bundesweit großen Zuspruch gegeben hatte", so die taz. "Demonstranten spekulieren seitdem, inwieweit auch Heuschs Hauspolitik bei den Entscheidungen des Gerichts eine Rolle spielen könnte."

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Die taz vermutet gar vorauseilenden Gehorsam innerhalb des Gerichtes: "Zwar entscheidet in Sachen Versammlungsrecht die 18. Kammer, der der Gerichtspräsident nicht selbst angehört. Aber zumindest scheint in seinem Haus eine christlich-konservative Abendlandfixierung eher ein Karrierefördernis zu sein."

Hauptsache gottgefällig?

Laut taz umging Heusch 2010 in seinem Gericht das Kruzifix-Urteil, indem er ein Kreuz aufhängen ließ – und dieses als Kunstwerk deklarierte. Und weiter: "In Juraforen im Internet kursieren außerdem Berichte, wonach es bei Bewerbungsgesprächen im Düsseldorfer Verwaltungsgericht sinnvoll sei, gottgefällig zu antworten. In einem Beitrag schrieb etwa ein Nutzer: ,Hier kann es schon mal passieren, dass der Gerichtspräsident fragt, ob man, wenn man verheiratet ist, die kirchliche Heirat nicht noch nachholen möchte.’"

Gericht verteidigt seinen Kurs

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verteidigt seinen Kurs, immer wieder die Rechte der rechtsextremen Dügida-Demonstranten zu stärken. Die deutsche Rechtsordnung gewähre selbst "Feinden der Freiheit" das Recht auf Freie Meinungsäußerung, sagte Gerichtssprecher Gerd Ulrich Kapteina der "Westdeutschen Zeitung". Er betonte: "Das Versammlungsrecht umfasst auch das Recht auf Provokation, weil diese ein typisches Mittel ist, um auf den eigenen Standpunkt aufmerksam zu machen."

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Man könne natürlich fragen: "Muss das alles sein?", gab Kapteina zu. "Aber dies wird uns von der Demokratie zugemutet." Der Schutz von Minderheiten sei in Deutschland besonders wichtig. Das gelte auch für Dügida. "Es dürfte schwierig sein, einer Gruppierung vorzuwerfen, dass sie eine Minderheit ist."

Allerdings bedeute das nicht, dass das Gericht auch in Zukunft immer wieder zugunsten der Dügida-Demonstranten entscheiden werde. "Klar ist aber, dass das, was bisher entschieden wurde, keine Jahreskarte für alle zukünftigen Aufmärsche bedeutet." (mit dpa)