Voerde. Die Antwort auf eine Grundsatzfrage könnte sich auf die weitere Entscheidungsfindung zum Logistikpark auswirken, wie sich im Stadtrat andeutete.
Die Stadtverwaltung will im laufenden Bauleitplanverfahren zu dem umstrittenen Logistikparkvorhaben im Hafen Emmelsum keine weiteren Schritte gehen, bevor eine elementare Frage nicht geklärt ist. Dies betonte Bürgermeister Dirk Haarmann am Dienstag in der Ratssitzung, in der das Thema aufgrund eines Antrags von CDU, FDP, Grünen, WGV und Die Partei auf den Tisch kam: Man werde nicht mit „halb fertigen Dingen in die weitere Beratungsfolge“ gehen.
CDU-Fraktion Voerde: „Druck aus dem Verfahren herausnehmen“
Ansinnen der fünf Fraktionen ist es, im Verfahren den Fuß vom ihrer Ansicht nach durchgedrückten Gaspedal zu nehmen. Auslöser für deren Vorstoß war, dass der Investor auf seiner Webseite für eine im Mai terminierte Logistik-Fachmesse schon mit einem Baustart in diesem Sommer und einem Mietbeginn im Juni 2024 geworben hatte – und das, obgleich der Weg dafür noch gar nicht freigemacht ist: Das Bauleitplanverfahren (Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des neuen Bebauungsplans 139 Logistikpark Hafen Emmelsum) ist noch nicht abgeschlossen.
Die Aussagen des Investors hätten „öffentlich den Eindruck erweckt, dass das Verfahren durchgepeitscht werden soll“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Ingo Hülser: „Wir wollen Druck aus dem Verfahren herausnehmen.“ Auch verwies Hülser auf die fast 3000 Unterschriften, die gegen die Realisierung des Logistikparks vorlägen, und die jüngste Kritik des Voerder Hegerings. Noch keine Antwort hat die Verwaltung den Antragstellern bis zur Ratssitzung zu einer Frage vorgelegt, die sie für elementar halten. Es geht darum, ob die betreffende Fläche in Nachbarschaft zum Aluhersteller Trimet nach dem alten gültigen Bebauungsplan heute schon von einem Investor bebaut werden könnte.
Voerder Stadtrat votierte mehrheitlich dafür Bauleitplanverfahren einzuleiten
Diesbezüglich hatte die CDU-Fraktionsspitze vor einigen Wochen im NRZ-Gespräch ein von der Verwaltung gezeichnetes Szenario angeführt: Danach komme im schlimmsten Fall ein Investor, der – auf Grundlage des bestehenden rechtsgültigen B-Plans – das Grundstück auch heute schon zu Lagerzwecken von beispielsweise Schüttgut ohne Errichtung von Gebäuden nutzen könne. Just diese Aussage, so wird aufseiten der CDU argumentiert, habe die bis dahin kritisch verlaufene politische Diskussion „gekippt“. Der Stadtrat votierte am Ende mehrheitlich (27 Ja- und zwei Nein-Stimmen, zwölf Enthaltungen) dafür, das Bauleitplanverfahren einzuleiten. Dass das von der Verwaltung beschriebene Szenario die von der CDU angeführte Wirkung gehabt haben könnte, darauf ließen in der Ratssitzung Aussagen des SPD-Fraktionschefs schließen: Statt Schüttgut hätte er lieber Hallen an der Stelle, „die Arbeitsplätze bringen“, erläuterte Uwe Goemann seine Beweggründe.
Um die besagte Grundsatzfrage zu klären, wandte sich die Stadtverwaltung an den Kreis als übergeordnete Bauordnungsbehörde. Da die Antwort „nicht eindeutig“ sei und man damit den Sachverhalt nicht abschließend beurteilen könne, wie der Bürgermeister in der Ratssitzung erklärte, wurde die Frage an das NRW-Bauministerium gerichtet. Angesichts des nunmehr laufenden umfassenden Klärungsprozesses monierte CDU-Fraktionsvorsitzender Hülser die „Leichtigkeit“, mit der die Verwaltung die Frage der sofortigen Bebaubarkeit zunächst beantwortet habe.
Auch interessant
Diese führte in der Ratssitzung erneut folgenden Punkt an: Ihrer Einschätzung nach lässt sich nicht ausschließen, dass bei einem Verzicht auf den neuen Bebauungsplan Flächen in Anspruch genommen werden können, die darüber geschützt werden sollen. Haarmann verwies unter anderem auf den Waldsaum entlang der Weseler Straße, der im alten B-Plan nur als Grünzug festgelegt sei. Der Verwaltungschef sieht die Notwendigkeit einer Risikobetrachtung des alten Bebauungsplans von 1969: Wenn dieser rechtskräftig gehalten würde, wie sähe die Möglichkeit aus, dass ein Investor dort „alles plattmacht“?, fragt er. Grundsätzlich stellte Haarmann fest, dass, solange „der Aufstellungsbeschluss in der Welt“ sei, die Verwaltung gehalten sei, diesen im Bauleitplanverfahren umzusetzen. Aus seinen weiteren Aussagen lässt sich ableiten, dass die Sache nicht unumkehrbar ist: „Es ist der Politik vorbehalten, einen Antrag zu stellen, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.“
Uwe Goemann schloss nicht aus, dass man am Ende womöglich „ein ganz anderes Bild haben“ werde und versicherte: „Es gibt erst eine Entscheidung, wenn alles vorliegt.“