Voerde. Die CDU teilt die Auffassung der Stadt zum Gerichtsurteil. Grundsätzlich finden die Christdemokraten: „Voerde braucht eine Veranstaltungshalle.“

Lange hat auch die CDU zu der von der Stadt erteilten und Anfang Januar richterlich final gekippten Baugenehmigung für den Betrieb des Reyna Palace an der B8 geschwiegen – nach namentlicher Kritik eines Bürgers auch an ihr meldet sie sich nun wie schon zuvor die SPD zu Wort. Anders als deren Vorsitzender Uwe Goemann hält sich Ingo Hülser mit Schlussfolgerungen aus dem im Frühjahr 2021 gefällten Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf, das kürzlich durch die nächsthöhere Instanz bestätigt und somit rechtskräftig wurde, nicht zurück. Der CDU-Fraktionschef folgt dabei auf ganzer Linie der Argumentation der Stadt.

Nach deren Einschätzung ist das Urteil nicht gleichbedeutend damit, dass es an der Stelle keine Veranstaltungshalle geben könne: „Die Richter hielten die Baugenehmigung für zu unbestimmt“, stellt die Stadt fest und führt dazu weiter aus: „Es wurde insgesamt als problematisch angesehen, dass eine Vielzahl von Nebenbestimmungen einzuhalten beziehungsweise zu kontrollieren sind.“ Das Verwaltungsgericht hatte die 2018 erteilte Baugenehmigung im April vergangenen Jahres als „rechtswidrig“ aufgehoben, den Antrag des Investors auf Zulassung der Berufung lehnte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster mit Beschluss vom 7. Januar 2022 ab.

Das VG hatte die von der Stadt erteilte Erlaubnis für den Festsaal-Betrieb, der im Verlauf des Gerichtsverfahrens mehrere Änderungsgenehmigungen folgten, als im Hinblick auf die Nachbarklage „maßgeschneidert“ eingestuft. Eine solche Baugenehmigung gewährleiste definitionsgemäß die Einhaltung der Vorgaben und damit eine Sicherung der Nachbarrechte nicht, weil die „Regelungen in ihrer Komplexität nicht zu kontrollieren sind“, stellte das OVG, wie berichtet, jetzt klar.

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Hülser schließt für die CDU-Fraktion daraus, dass die Stadt „zu viele Auflagen gemacht hat“, für ihn sei die grundsätzliche Frage, ob überhaupt ein Regelungsbedarf bestehe. Anwohner hatten 2018 gegen die Baugenehmigung geklagt, weil sie angesichts der Nutzungszeiten und -arten der Veranstaltungshalle insbesondere um ihre Nachtruhe fürchteten. Der Festsaal wurde für große Hochzeitsfeiern genutzt, zudem gab es dort Motto-Partys.

Nach der Inbetriebnahme wurde vonseiten der Nachbarn wiederholt über Lärm geklagt, vor allem über „tieffrequente Bässe“ im Wohnhaus. In Richtung Rathaus wurden Lärmprotokolle und Anzeigen geschickt. CDU-Fraktionschef Hülser erklärt dazu, keine Kenntnis darüber zu haben, dass Grenzwerte überschritten worden seien. Er wisse, dass die Ordnungsbehörden ständig vor Ort gewesen seien, nicht jedoch, dass der Betrieb habe eingestellt werden müssen. Zu den von Nachbarn kritisierten tieffrequenten Bässen könne er wenig sagen, erklärt Hülser.

Wenn der Investor einen neuen Bauantrag für den Betrieb der Veranstaltungshalle stellen wolle, müsse die Stadt prüfen, ob und welche gesetzlichen Vorgaben es dazu gibt und wie diese eingehalten werden können. Dass ein neuer Anlauf für den Betrieb des Reyna Palace, der mit dem nunmehr rechtskräftigen Gerichtsurteil aktuell untersagt ist, in Vorbereitung ist, darauf deuten viele Indizien. Hülser erklärt, von einer dahingehenden Absicht des Investors zu wissen. Seine Fraktion steht einem solchen Ansinnen sehr offen gegenüber: „Voerde braucht eine Veranstaltungshalle und eine Möglichkeit, dass die Jugend sich treffen und feiern kann. Wir brauchen einen Ort, an dem sich die Menschen versammeln können“, meint Hülser.

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Idealerweise sollte diese Halle dort stehen, wo bereits eine „räumliche Vorbelastung“ etwa durch eine Straße oder die Lage in einem Gewerbe- oder Industriegebiet vorliege. Dies sei bei dem an der B8 gelegenen Reyna Palace der Fall. Ein alternativer Standort für eine Veranstaltungshalle falle ihm nicht ein, sagt Hülser, der betont, dass die Baugenehmigung natürlich gemäß Recht und Gesetz zu erfolgen habe. Die Stadt sei aufgefordert, diese so zu erteilen, dass sie am Ende nicht wieder vor Gericht verliere. Im übrigen sei es auch nicht das erste Mal, dass eine Kommune wegen einer Baugenehmigung vor Gericht eine Niederlage erlitten habe.

In Richtung Nachbarschaft konstatiert er, dass es an der Stelle „immer eine Diskothek“ (vorher das Paradise Planet) gegeben habe. Hülser stellt die Frage, warum die Anwohner in der Nähe, zumal an einer Bundesstraße und einem Gewerbegebiet, gebaut hätten. Eine Nachbarin, die mit anderen Eigentümern gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung erfolgreich geklagt hatte, zeigt sich ob der Aussagen des CDU-Fraktionsvorsitzenden fassungslos.